EVN-Entschädigung: Kunden bekommen Geld zurück
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Für tausende Haushalte in Niederösterreich könnte es schon bald Geld zurückgeben. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Betroffene können nun entweder eine Ausgleichszahlung erhalten oder sich eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN sichern.
Preiserhöhung 2022 waren unzulässig
Im September 2022 hatte die EVN die Strom- und Gaspreise erhöht. Begründet hat das Unternehmen das mit der Energiekrise infolge des Ukraine-Krieges. Die Preisanpassung war ursprünglich für Jänner 2023 geplant, wurde jedoch vorgezogen. Zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Indexanpassung hatten den Anschein erweckt, dass sowohl Preissteigerungen als auch -senkungen möglich seien. Tatsächlich sei laut VKI aber schon klar gewesen, dass es zu einer deutlichen Preiserhöhung kommen würde, weil die zugrunde liegenden Indexwerte bereits bekannt waren.
VKI hat geklagt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Preisgestaltung geklagt – mit Erfolg. Zunächst entschied das Landesgericht Wiener Neustadt, danach das Oberlandesgericht Wien zugunsten des VKI. Die rechtliche Grundlage für die damalige Preiserhöhung gilt als weggefallen. „Es freut uns, dass wir mit der EVN eine unbürokratische Lösung gefunden haben und dazu beitragen können, Energie für alle betroffenen Konsumenten leistbarer zu machen“, so Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI.
So kommen EVN-Kunden jetzt zum Geld
Die EVN hat sich mit dem VKI auf eine Vergleichslösung geeinigt. Anfang Mai werden über 300.000 betroffene Haushaltskunden schriftlich informiert. Auch ehemalige EVN-Kunden sind anspruchsberechtigt. Je nach Tarif, Verbrauch und Zeitraum erhalten Stromkunden rund 50 Euro bzw. 2.500 Bonuspunkte, Gaskunden bis zu 335 Euro oder 16.700 Bonuspunkte. Die Anmeldung zur Auszahlung oder Gutschrift ist bis spätestens 31. Juli 2025 online über www.vki.at/EVN2025 oder direkt bei der EVN möglich.