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Außenansicht der Amazon-Zentrale
Amazon hat eine Niederlage vor Gericht erlitten.
Amazon hat eine Niederlage vor Gericht erlitten.
FinkAvenue/iStock.com

Unfaire Preise: Amazon verliert vor Gericht

18.02.2025 um 09:26, Marcel Toifl
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Amazon verliert vor dem Oberlandesgericht Wien: Acht Klauseln der Prime-AGB wurden als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat acht Vertragsklauseln von „Amazon Prime“ für gesetzwidrig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unklare Regelung zum Widerruf

Eine der beanstandeten Klauseln hat das Widerrufsrecht betroffen. Amazon hat vorgesehen, dass der Widerruf über die Mitgliedschaftseinstellungen, den Kundenservice oder ein Musterformular erfolgen kann. Das OLG Wien hat diese Regelung als unzulässig eingestuft, da sie Verbraucher:innen den Eindruck vermittelt hat, dass ein Widerruf nur in diesen drei Formen möglich ist. Tatsächlich erlaubt das Gesetz auch einen formlosen Widerruf, etwa per E-Mail oder mündlich.

Intransparente Angaben zu Mitgliedsgebühren

Ein weiterer Kritikpunkt war eine Klausel zu den Mitgliedsgebühren. Amazon hat auf „aktuelle Mitgliedsgebühren“ verwiesen, wobei der Link nicht direkt zu den Preisen geführt hat. Zudem hat das Unternehmen sich vorbehalten, die Gebühren nach eigenem Ermessen anzupassen. Das OLG Wien hat diese Formulierung als intransparent beurteilt, weil unklar geblieben ist, welche Gebühr tatsächlich gilt.

VKI sieht Erfolg für Konsumenten

Der VKI hat das Urteil als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz gewertet. „Verweise auf Preise müssen klar strukturiert sein und dürfen Konsumenten nicht verwirren“, hat VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann in einer Presemitteilung betont. Die Entscheidung des OLG Wien stärkt die Rechte von Prime-Kunden und könnte Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung von Online-Diensten haben.

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