Unfaire Preise: Amazon verliert vor Gericht
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat acht Vertragsklauseln von „Amazon Prime“ für gesetzwidrig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unklare Regelung zum Widerruf
Eine der beanstandeten Klauseln hat das Widerrufsrecht betroffen. Amazon hat vorgesehen, dass der Widerruf über die Mitgliedschaftseinstellungen, den Kundenservice oder ein Musterformular erfolgen kann. Das OLG Wien hat diese Regelung als unzulässig eingestuft, da sie Verbraucher:innen den Eindruck vermittelt hat, dass ein Widerruf nur in diesen drei Formen möglich ist. Tatsächlich erlaubt das Gesetz auch einen formlosen Widerruf, etwa per E-Mail oder mündlich.
Intransparente Angaben zu Mitgliedsgebühren
Ein weiterer Kritikpunkt war eine Klausel zu den Mitgliedsgebühren. Amazon hat auf „aktuelle Mitgliedsgebühren“ verwiesen, wobei der Link nicht direkt zu den Preisen geführt hat. Zudem hat das Unternehmen sich vorbehalten, die Gebühren nach eigenem Ermessen anzupassen. Das OLG Wien hat diese Formulierung als intransparent beurteilt, weil unklar geblieben ist, welche Gebühr tatsächlich gilt.
VKI sieht Erfolg für Konsumenten
Der VKI hat das Urteil als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz gewertet. „Verweise auf Preise müssen klar strukturiert sein und dürfen Konsumenten nicht verwirren“, hat VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann in einer Presemitteilung betont. Die Entscheidung des OLG Wien stärkt die Rechte von Prime-Kunden und könnte Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung von Online-Diensten haben.