Elias (3) qualvoll verhungert: Mordanklage gegen Eltern
Der Fall hat Österreich erschüttert: Im Mai 2024 wurde im Tiroler Bezirk Kufstein ein dreijähriger Bub tot in seinem Bett gefunden. Elias war qualvoll verhungert. Nun hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen seine Eltern erhoben. Die beiden 27-Jährigen sollen ihren Sohn über Wochen hinweg gequält und ihm Nahrung verweigert haben.
Bub (3) verhungert
Am Pfingstmontag 2024 wurde Elias leblos in der elterlichen Wohnung in Ebbs aufgefunden. Sein Vater alarmierte die Polizei, für den Buben kam jede Hilfe zu spät. Laut Obduktion starb das Kind an massiver Unterernährung. Die Eltern hatten angegeben, Elias sei krank gewesen und habe keinen Appetit gehabt. Ein angeblich geplanter Arztbesuch hat nie stattgefunden.
Drei Schwestern wohlauf
Elias wuchs mit drei Schwestern auf, alle im Alter von einem, drei und sechs Jahren. Die Mädchen wurden nach dem Tod des Buben in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Laut Ermittlern wiesen sie keine Mangelerscheinungen auf und waren gut versorgt. Für viele stellt sich die Frage, warum gerade Elias so vernachlässigt wurde. Hinweise auf frühere behördliche Auffälligkeiten gibt es nicht.
Untersuchungshaft und Geständnis
Nach dem Tod ihres Sohnes wurden die Eltern festgenommen. Beide befanden sich in einem psychischen Ausnahmezustand und kamen zunächst ins Spital, anschließend in Untersuchungshaft. Diese wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Mitte Juli 2025. Ein psychiatrisches Gutachten wurde eingeholt, um die Zurechnungsfähigkeit der Eltern zu klären. Laut Staatsanwaltschaft haben sich Vater und Mutter zuletzt geständig gezeigt.
Mordanklage: Eltern droht lebenslange Haft
Die noch nicht rechtskräftige Anklage lautet nun auf Mord durch Quälen und Freiheitsentziehung, sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden.
Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht am Landesgericht Innsbruck steht folglich noch nicht fest. Im Falle einer Verurteilung droht den Eltern eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.