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Was gilt bei Homeoffice? Die AK hilft!

10.11.2020 um 16:20, Online Promotion
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Homeoffice ist ein großes Thema, um persönliche Kontakte zu reduzieren und so einen Beitrag gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu leisten. Die Arbeiterkammer weiß die Regeln dafür.

Viele Beschäftigte schätzen die Vorteile einer Arbeit von daheim, und auch Unternehmen haben Gefallen daran gefunden. Aber was sind wichtige Eckpunkte, die im Vorfeld von Homeoffice geklärt sein sollten?

Vereinbarungssache

Homeoffice muss vereinbart werden. Weder darf mich der Chef zur Arbeit daheim verpflichten noch hat man selbst ein Recht darauf. In vielen Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, die den Rahmen für individuelle Homeoffice-Vereinbarungen vorgibt. Wird Homeoffice vereinbart, gilt befristet bis März 2021 ein umfassender Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.

Computer, Bildschirm & Co

Arbeitsmittel wie Computer und Bildschirm, Laptop oder Handy muss das Unternehmen bereitstellen oder es gibt per Homeoffice-Vereinbarung eine Abgeltung für eigene Geräte. Tisch und Stuhl sind in der Regel selbst bereitzustellen.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit bleibt gleich wie bei Büroarbeit, es können aber auch andere – etwa flexiblere – Regeln vereinbart werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Arbeitszeiten und die Pausen genau mitgeschrieben werden müssen. Keinesfalls darf das Unternehmen per Fernzugriff die Computernutzung daheim protokollieren. Homeoffice heißt auch nicht, dass man rund um die Uhr erreichbar sein muss.

Mehr Informationen unter www.akstmk.at

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