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Beamte haben die Ermittlungen zu dem in Graz Wetzelsdorf tot aufgefundenen Babys gefunden.
Nach dem Fund eines toten Säuglings in Graz-Wetzelsdorf werden immer mehr erschütternde Details bekannt.
Nach dem Fund eines toten Säuglings in Graz-Wetzelsdorf werden immer mehr erschütternde Details bekannt.
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Toter Säugling in Graz: Bub hat noch gelebt

02.10.2025 um 18:25, Stefanie Hermann
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Nach dem Fund eines toten Babys in Graz-Wetzelsdorf werden immer mehr erschütternde Details bekannt. Der Bub hat noch gelebt. Die Mutter ist im Krankenhaus.

Nach dem grauenhaften Fund eines toten Babys auf einem Carport-Dach in Graz-Wetzelsdorf kommen immer mehr Details ans Licht.

Schockfund in Graz-Wetzelsdorf

Am Dienstag, 30. September 2025, macht ein Nachbar die erschütternde Entdeckung: Auf dem Dach eines Carports liegt ein totes Neugeborenes. Sofort wählt er den Notruf. Polizei und Spurensicherung rücken an, sichern das Gelände und beginnen mit den Ermittlungen.

Kurze Zeit später nimmt die Polizei die 20-jährige Mutter fest. Auf der Wache legt sie erste Aussagen zum Vorfall ab. Der Leichnam des kleinen Buben wurde für die Obduktion ins Institut für Gerichtsmedizin nach Graz gebracht.

Obduktion bringt Klarheit

Jetzt liefern die Untersuchungen der Gerichtsmedizin bittere Details. Der Bub, 3016 Gramm schwer und 49 Zentimeter groß, kam lebend zur Welt. Als Todesursache macht die Obduktion ein Schädelhirntrauma aus.

Die 20-jährige Mutter im Fokus

Bei der Festgenommenen handelt es sich um eine kroatische Staatsbürgerin. In der Einvernahme erklärte die 22-Jährige Informationen der Krone nach, von der Schwangerschaft nichts geahnt zu haben. Die Geburt sei für sie völlig überraschend gekommen. Nach eigenen Angaben legte sie das Neugeborene danach auf ein Fensterbrett.

Von dort sei der Säugling auf das Carport gefallen. Ob das Baby fiel oder gestoßen wurde, ist zentraler Punkt der Ermittlungen. Die junge Frau selbst musste kurz nach ihrer Festnahme operiert werden und liegt im Krankenhaus.

Ermittlungen auf Hochtouren

Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob sie im Moment der Geburt steuerungsfähig war. Sollte das Gutachten ergeben, dass die Frau durch den Geburtsvorgang eingeschränkt war, könnte statt Mord lediglich eine Anklage wegen „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ erhoben werden.

 

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