Tierarzt verweigert verletzter Katze Hilfe: Gericht bestätigt Strafe
- Schwer verletzte Katze sollte in Tierklinik gebracht werden
- Tierarzt verweigerte Erste Hilfe wegen häufiger Notrufe
- Verwaltungsgerichtshof bestätigt 500-Euro-Strafe
- Wann Tierärzte eine Notfallbehandlung ablehnen dürfen
Ein Tierarzt in der Steiermark verweigerte einer schwer verletzten, herrenlosen Katze die dringend benötigte Erste Hilfe. Seine Begründung: Die Tierklinik werde zu häufig für Notfälle kontaktiert. Der Fall landete vor Gericht. Nun steht fest, dass der Veterinär 500 Euro Strafe zahlen muss.
Schwer verletzte Katze sollte in Tierklinik gebracht werden
An einem Samstagnachmittag benötigte eine schwer verletzte, herrenlose Katze dringend medizinische Versorgung. Ein Amtstierarzt kontaktierte deshalb den Leiter einer steirischen Tierklinik und ersuchte ihn, die Erstversorgung zu übernehmen. Die Tierrettung sollte das verletzte Tier rund 25 Kilometer weit zur Klinik transportieren.
Tierarzt verweigerte Erste Hilfe wegen häufiger Notrufe
Der Klinikleiter lehnte die Behandlung jedoch ab. Als Begründung führte er an, dass seine rund um die Uhr erreichbare Tierklinik zu häufig für Notfälle kontaktiert werde. Trotz der schweren Verletzungen erklärte er sich nicht bereit, die Katze zu versorgen.
Die Weigerung hatte rechtliche Konsequenzen. Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung verhängte gegen den Tierarzt eine Geldstrafe von 500 Euro.
Verwaltungsgerichtshof bestätigt 500-Euro-Strafe
Der Fall beschäftigte schließlich den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser bestätigte die Bestrafung und stellte klar, dass Tierärzte bei schwer verletzten Tieren grundsätzlich zur notwendigen Ersten Hilfe verpflichtet sind.
Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch für herrenlose Katzen und andere Tiere ohne bekannten Besitzer. Entscheidend ist, ob ein anderer Tierarzt voraussichtlich schneller helfen könnte.
Wann Tierärzte eine Notfallbehandlung ablehnen dürfen
Weder häufige Notrufe noch wirtschaftliche Überlegungen oder reguläre Öffnungszeiten rechtfertigen grundsätzlich die Verweigerung dringend notwendiger Hilfe.
Ausnahmen sind möglich, wenn die Behandlung etwa eine Gefahr für die eigene Person oder höherwertige Rechtsgüter bedeuten würde.
Der betroffene Tierarzt konnte allerdings nicht nachweisen, dass die verletzte Katze anderswo schneller versorgt worden wäre. Damit blieb die 500-Euro-Strafe aufrecht.