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ext: Weiß-schwarze Katze mit geschlossenen Augen im Freien. Symbolbild zu einem Tierarzt in der Steiermark, der die Erste Hilfe verweigerte.Ein Tierarzt in der Steiermark verweigerte einer schwer verletzten, herrenlosen Katze die Erste Hilfe. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Geldstrafe von 500 Euro.
Ein Tierarzt in der Steiermark verweigerte einer schwer verletzten, herrenlosen Katze die Erste Hilfe. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Geldstrafe von 500 Euro.
Ein Tierarzt in der Steiermark verweigerte einer schwer verletzten, herrenlosen Katze die Erste Hilfe. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Geldstrafe von 500 Euro.
Rolli J / shutterstock.com

Tierarzt verweigert verletzter Katze Hilfe: Gericht bestätigt Strafe

06.11.2026 um 11:53, Stefanie Hermann
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Ein Tierarzt verweigerte einer schwer verletzten Katze die Erste Hilfe. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Strafe von 500 Euro. Das steckt dahinter.

Ein Tierarzt in der Steiermark verweigerte einer schwer verletzten, herrenlosen Katze die dringend benötigte Erste Hilfe. Seine Begründung: Die Tierklinik werde zu häufig für Notfälle kontaktiert. Der Fall landete vor Gericht. Nun steht fest, dass der Veterinär 500 Euro Strafe zahlen muss.

​Schwer verletzte Katze sollte in Tierklinik gebracht werden

An einem Samstagnachmittag benötigte eine schwer verletzte, herrenlose Katze dringend medizinische Versorgung. Ein Amtstierarzt kontaktierte deshalb den Leiter einer steirischen Tierklinik und ersuchte ihn, die Erstversorgung zu übernehmen. Die Tierrettung sollte das verletzte Tier rund 25 Kilometer weit zur Klinik transportieren.

​Tierarzt verweigerte Erste Hilfe wegen häufiger Notrufe

Der Klinikleiter lehnte die Behandlung jedoch ab. Als Begründung führte er an, dass seine rund um die Uhr erreichbare Tierklinik zu häufig für Notfälle kontaktiert werde. Trotz der schweren Verletzungen erklärte er sich nicht bereit, die Katze zu versorgen.

Die Weigerung hatte rechtliche Konsequenzen. Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung verhängte gegen den Tierarzt eine Geldstrafe von 500 Euro.

​Verwaltungsgerichtshof bestätigt 500-Euro-Strafe

Der Fall beschäftigte schließlich den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser bestätigte die Bestrafung und stellte klar, dass Tierärzte bei schwer verletzten Tieren grundsätzlich zur notwendigen Ersten Hilfe verpflichtet sind.

Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch für herrenlose Katzen und andere Tiere ohne bekannten Besitzer. Entscheidend ist, ob ein anderer Tierarzt voraussichtlich schneller helfen könnte.

​Wann Tierärzte eine Notfallbehandlung ablehnen dürfen

Weder häufige Notrufe noch wirtschaftliche Überlegungen oder reguläre Öffnungszeiten rechtfertigen grundsätzlich die Verweigerung dringend notwendiger Hilfe.

Ausnahmen sind möglich, wenn die Behandlung etwa eine Gefahr für die eigene Person oder höherwertige Rechtsgüter bedeuten würde.

Der betroffene Tierarzt konnte allerdings nicht nachweisen, dass die verletzte Katze anderswo schneller versorgt worden wäre. Damit blieb die 500-Euro-Strafe aufrecht.

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