Michael Kropiunig: Ersthelfer für rechtliche Fragen
Welche zentralen Aufgaben erfüllt die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer?
Kropiunig: Die Rechtsanwaltskammer vertritt einerseits die Interessen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, erfüllt als Standesbehörde aber auch gesetzliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Berufsaufsicht, die Sicherstellung der Ausbildung von Berufsanwärtern und die Überwachung von Treuhandschaften. Alle Funktionäre sind im Übrigen ehrenamtlich tätig und erhalten somit für ihre Leistungen keine finanzielle Zuwendung.
Wie können Bürger von der Arbeit der Kammer profitieren?
Kropiunig: Die Rechtsanwaltskammer bestellt, wenn sich Bürger einen Rechtsanwalt nicht leisten können, Verfahrenshilfeanwälte, die ihre Klienten unentgeltlich vertreten. Ist ein Klient mit dem Honorar seines Rechtsanwalts nicht einverstanden, kann die Kammer um Prüfung des Honorars ersucht werden. Bei von Rechtsanwälten übernommenen Treuhandschaften wird die Ausübung überwacht.
Wie funktioniert die „Erste Anwaltliche Auskunft“ und welche Vorteile hat dieses Angebot für Ratsuchende?
Kropiunig: Die Erste Anwaltliche Auskunft (EAA) findet immer freitags zwischen 14 und 17 Uhr in teilnehmenden Rechtsanwaltskanzleien statt. Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage soll jede und jeder die Möglichkeit erhalten, sich zu rechtlichen Fragen beraten zu lassen und Informationen über die Rechtslage und mögliche Schritte zu erhalten.
Bei welchen Themen besteht aktuell der größte Informationsbedarf?
Kropiunig: Seit Corona ist Vorsorge für den Krankheitsfall wie die Errichtung von Vorsorgevollmachten und die Regelung von Vermögensangelegenheiten in der Familie – wie der Abschluss von Schenkungs- und Übergabeverträgen und die Errichtung von Testamenten – in den Fokus getreten. Auch das Überwinden bürokratischer Hürden und die Beschleunigung von Verfahrensabläufen sind ein wesentlicher Teil anwaltlicher Vertretung.