Direkt zum Inhalt
Polizei unterstützte das Jugendamt bei der heiklen Maßnahme.
Polizei unterstützte das Jugendamt bei der heiklen Maßnahme.
Polizei unterstützte das Jugendamt bei der heiklen Maßnahme.
FotoGablitz/iStock.com

Nach Geburt: Polizei holt Baby aus Kreißsaal

15.10.2025 um 09:19, Yunus Emre Kurt
min read
Im Grazer Landeskrankenhaus nahm das Jugendamt einem Neugeborenen direkt nach der Geburt die Mutter weg, unter Polizeischutz. Eine absolute Ausnahme.

Inhalt

Im Landeskrankenhaus Graz kam es zu einem ungewöhnlichen Einsatz, der nun für Debatten sorgt: Unmittelbar nach einer Geburt griff das Jugendamt ein und nahm ein Neugeborenes in Schutz, begleitet von Polizeibeamten. 

Nach übereinstimmenden Medieninformationen wurde die Maßnahme bereits während der Geburt vorbereitet. Mehrere Polizisten befanden sich vor dem Kreißsaal, als die Frau ihr erstes Kind zur Welt brachte. Noch bevor sie ihr Baby sehen konnte, erfolgte die Übergabe an die Behörde. Die Mutter steht laut Bekannten unter erheblichem Schock. Über die konkreten Hintergründe schweigen sowohl Polizei als auch Jugendamt, aus rechtlichen Gründen.

Ruhiger Einsatz

Von Seiten der Polizei heißt es, der Einsatz sei ruhig und planmäßig verlaufen. Die Beamten seien vor allem zum Schutz der Anwesenden hinzugezogen worden. Es habe sich um eine abgestimmte Aktion zwischen Krankenhaus, Jugendamt und Exekutive gehandelt.

Maßnahme ist absolute Ausnahme

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz erklärte auf Anfrage der Medien, dass ein solcher Schritt nur in äußersten Ausnahmesituationen gesetzt werde, etwa wenn das Kindeswohl unmittelbar gefährdet ist. Man arbeite grundsätzlich darauf hin, Familien zu unterstützen und Trennungen zu vermeiden. Erst wenn keine andere Lösung möglich sei, werde ein Neugeborenes direkt nach der Geburt in behördliche Obhut genommen.

Gericht entscheidet innerhalb von acht Tagen

In Fällen einer sofortigen Abnahme muss das Jugendamt innerhalb kurzer Frist einen Antrag an das zuständige Gericht stellen. Dieses prüft, ob die Maßnahme gerechtfertigt war und ob das Kind vorerst getrennt von den Eltern bleiben soll. Den Betroffenen steht es frei, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

more