Einbrecher erschossen: Mordprozess gegen Hausbesitzer
Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli 2025 in der Stadt Salzburg muss sich am Freitag der Schütze wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der 66-Jährige soll den 31-jährigen Einbrecher aus einer Entfernung von rund neun Metern mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet haben. Der Anwalt des Angeklagten sprach hingegen im bisherigen Verfahren von Notwehr oder einer "irrtümlichen Annahme einer Notwehr".
Prozess um tödliche Schüsse
Der Hausbesitzer sagte nach dem Vorfall zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Personen - der ungarische Einbrecher verübte die Tat mit seiner Lebensgefährtin - aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war, weil er aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen worden sei. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.