Heimisches Medienhaus ist pleite
Die Salzkammergut Media GmbH hat am Montag beim Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Die Insolvenz des Druckerei- und Medienunternehmens mit sieben Standorten in Ober- und Niederösterreich sowie Salzburg markiert einen tiefgreifenden Einschnitt für die regionale Medienlandschaft. Trotz der finanziellen Schieflage soll der Geschäftsbetrieb laut Unternehmensangaben vorerst weiterlaufen.
- Sanierungsverfahren beim Landesgericht St. Pölten
- 67 Dienstnehmer sowie mehr als 200 Gläubiger betroffen
- Digitalisierung sowie Bankentscheidung belasten Unternehmen
- Unternehmen setzt auf Fortbetrieb sowie Sanierungsplan
- Einschränkungen bei Betriebsstätten möglich
Sanierungsverfahren beim Landesgericht St. Pölten
Über das Vermögen der Salzkammergut Media GmbH liegt seit Montag, 9. März 2026, ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung vor. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) informiert über den Insolvenzantrag.
Das Unternehmen betreibt einen bekannten Druckereibetrieb. Zum Leistungsangebot zählen Druckerei, Medienarbeit sowie Werbeagenturleistungen. Insgesamt bestehen sieben Standorte, die nun Teil des Verfahrens sind.
Digitalisierung sowie Bankentscheidung belasten Unternehmen
Als Gründe für die wirtschaftliche Schieflage nennt die Antragstellerin mehrere Entwicklungen. Die technische Entwicklung in der Druckbranche führt zu tiefgreifenden Veränderungen. Eine zunehmende Digitalisierung sorgt zwar für steigende Umsätze. Der verbleibende Gewinn wächst jedoch nicht im gleichen Ausmaß.
Zusätzlich sollen gravierende Mängel in der Buchhaltungsabteilung aufgetreten sein. Eine weitere Belastung entstand durch die Entscheidung der Hausbank, die Geschäftsbeziehung unerwartet zu beenden. Daraus ergibt sich eine akute Liquiditätsproblematik.
Unternehmen setzt auf Fortbetrieb sowie Sanierungsplan
Die Salzkammergut Media GmbH kündigt parallel zum Insolvenzantrag eine strategische Neuausrichtung an. Das Unternehmen beschreibt den Schritt als bewusst gesetzte Maßnahme. „Wir betrachten diesen Schritt als bewusste, proaktive Entscheidung. Es geht darum, frühzeitig zu handeln, Strukturen anzupassen und das Unternehmen langfristig zu stärken“, erklärt die Geschäftsführung.
Das gerichtliche Sanierungsverfahren bildet laut Unternehmensangaben den Rahmen für strukturelle Anpassungen. Der laufende Betrieb bleibt für Kunden, Partner sowie Mitarbeitende unverändert aufrecht. Den Gläubigern liegt ein Sanierungsplan vor. Das Unternehmen bietet die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent an.
Einschränkungen bei Betriebsstätten möglich
Im Zuge des Verfahrens prüft das Unternehmen weitere Maßnahmen. Einzelne Unternehmensbereiche könnten eingeschränkt werden. Auch die Schließung einzelner Betriebsstätten bleibt möglich.
Die Unternehmensführung bedankt sich ausdrücklich bei den Beschäftigten sowie den Geschäftspartnern. Ein besonderer Dank gilt laut Firma den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, „die das Unternehmen auch in dieser Phase mit großem Engagement unterstützen“, sowie den langjährigen Kunden und Lieferanten.