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Eingeschaltete Sirene eines österreichischen Polizeiwagens auf offener Straße
An der tschechischen Grenze wurde ein suizidgefährdeter Mann von der Polizei angeschossen.
An der tschechischen Grenze wurde ein suizidgefährdeter Mann von der Polizei angeschossen.
Elmar Gubisch/iStock.com

Suizidgefährdet: Polizei schießt auf Mann

12.09.2025 um 10:38, Marcel Toifl
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Ein 61-jähriger Mann aus Rohrbach wird nach einer bewaffneten Flucht von der Polizei angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Er war suizidgefährdet.

Ein 61-jähriger Mann aus dem Bezirk Rohrbach hat am Abend des 11. September 2025 gegenüber einer Bekannten seinen Suizid angekündigt und dabei mit einer legal besessenen Waffe hantiert. Kurz darauf flüchtet er mit seinem Auto. Eine großangelegte Fahndung endet in einer Festnahme nahe der tschechischen Grenze. Dort wurde er von einem Polizisten lebensgefährlich angeschossen.

Flucht an tschechische Grenze

Der 61-Jährige kündigt laut Polizei seine Suizidabsicht gegenüber einer Bekannten an. Dabei führt er seine Schusswaffe offen mit sich. Nach der Mitteilung an die Polizei startet sofort eine großangelegte Fahndung. Der Mann flüchtet mit seinem Pkw in Richtung Tschechien.

Polizist schießt auf Mann

Im Grenzbereich zu Tschechien entdecken Einsatzkräfte den Mann. Mehrere Anhalteversuche bleiben zunächst erfolglos – unter anderem durchbricht der 61-Jährige eine Straßensperre. Schließlich gelingt es den Einsatzkräften, den Wagen auf einer Wiese zu stoppen.

Als der Mann aussteigt, richtet er laut Aussagen der Polizisten seine Waffe unmittelbar auf die Beamten. Ein Polizist gibt daraufhin einen Schuss ab und trifft den 61-Jährigen. Dieser erleidet lebensgefährliche Verletzungen und wird nach der Erstversorgung per Rettungshubschrauber in ein Linzer Krankenhaus gebracht.

Ermittlungen durch unabhängige Stelle

Da es sich um einen mit Lebensgefahr verbundenen Waffengebrauch handelt, übernimmt die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung die Untersuchungen. Diese unabhängige Stelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen objektiv, unabhängig und ergebnisoffen zu ermitteln. Organisatorisch ist die EBM vollständig von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit getrennt, um die Neutralität der Ermittlungen sicherzustellen.

Hier bekommen Sie Hilfe

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

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