Direkt zum Inhalt
Pflegekräftemangel
Der Pflegekräftemangel wird immer größer.
Der Pflegekräftemangel wird immer größer.
iStock.com/NanoStockk

Oberösterreich: 2G und 4x1-Regelung für Besuche im Krankenhaus

09.11.2021 um 16:24, Conny Engl
min read
Seit Montag, 8. November gilt die 2G-Regel – auch für Besuche in den oberösterreichischen Spitälern. Ab Mittwoch, 10. November, tritt außerdem wieder die 4x1-Regelung in Kraft.

Die Infektionszahlen zeigen in eine Richtung – nach oben. Die oberösterreichischen Spitäler reagieren nun auf die weiter zu erwartende Steigerung: Ab 11. November werden die Betten auf Normalstationen von derzeit 500 auf 600 aufgestockt. Mit Stand heute sind 415 Betten auf Normalstationen und 79 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt. Mit 103 zur Vergügung stehenden Intensivbetten befindet sich Oberösterreich aktuell in der Stufe 3. Die derzeit gemeldete maximale Gesamtkapazität an Intensivbetten in Oberösterreich liegt bei 333 Betten.

4x1-Regelung

Um die Patienten so gut wie möglich zu schützen, gilt ab 10. November wieder die 4x1-Regelung für Besuche. Diese besagt, dass jeder Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde Besuch erhalten kann. Minderjährige Kinder fallen nicht unter diese Regelung. Ausnahmen sind außerdem Personen, die Frauen während der Geburt begleiten sowie Besuche bei schwerstkranken oder sterbenden Patienten.

2G-Regel

Seit 8. November gilt in den heimischen Spitälern außerdem für alle Besucher ab 16 Jahren die 2G-Regelung – geimpft oder genesen. Bis 6. Dezember gibt es eine Übergangsfrist für Personen, die eine Erstimpfung und einen PCR-Test vorweisen. Kinder bis 12 Jahren benötigen keinen 2G-Nachweis, Kinder zwischen 13 und 15 Jahren können als Nachweis gemäß der Corona-Schulverordnung den Ninja Pass vorlegen. Ausnahmen gibt es auch für Personen zur Begleitung oder zum Besuch unterstützungsbedürftiger oder minderjähriger Patienten, für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und bei Geburten.

Weiters ist bei Besuchen ein Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen und es besteht FFP2-Maskenpflicht.

more