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Polizeiauto mit Notrufnummer 133 in Österreich bei Einsatz im Fall Marchtrenk Missbrauch und Todesfall
In Marchtrenk ermittelt die Polizei nach dem Tod einer Frau wegen Missbrauchs mit Todesfolge.
In Marchtrenk ermittelt die Polizei nach dem Tod einer Frau wegen Missbrauchs mit Todesfolge.
Mino Surkala / Shutterstock.com

"Sexspiel": Frau nach schwerem Missbrauch verstorben – Ehemann in Haft

14.07.2026 um 09:57, Stefanie Hermann
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In Marchtrenk ist eine 40-jährige Frau nach schweren Verletzungen gestorben. Ihr Ehemann sitzt in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Missbrauch mit Todesfolge.

In Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) ist eine 40-jährige Frau nach schweren Verletzungen gestorben. Im Fokus der Ermittlungen steht ihr 50-jähriger Ehemann. Er befindet sich seit 2. Juli in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt wegen des Verdachts des Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge.

Rettung kann nur noch Tod feststellen

Die Frau wurde am 26. Juni in ihrem Wohnhaus mit stark blutenden Verletzungen aufgefunden. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Aufgrund der Verletzungen wurde eine gerichtlich angeordnete Obduktion durchgeführt.

Die gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigt schwere Verletzungen im Genital- und Bauchbereich, entstanden durch massive Gewalteinwirkung.

Beschuldigter spricht von „Unfall“

Verdächtigt wird der Ehemann der Verstorbenen. Der 50-Jährige räumt in Befragungen sexuelle Handlungen ein, spricht jedoch von einem „Unfall“ im Zuge eines „Sexspiel“. Nach Angaben der Ermittler steht diese Darstellung im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen.

Ermittlungen zu möglicher Wehrlosigkeit

Nach bisherigem Stand könnten sowohl das Opfer als auch der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt stark berauscht gewesen sein. Die Ermittler prüfen, ob die Frau aufgrund ihres Zustands nicht in der Lage gewesen ist, sich zu wehren.

Die Haftprüfung wurde vorgezogen. Der Beschuldigte gilt als unbescholten. Im Fall einer Verurteilung drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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