Direkt zum Inhalt
iStock.com / Fernando rodriguez novoa

Linz: Online von Impfpflicht befreien lassen

08.02.2022 um 15:39, Conny Engl
min read
Seit 5. Februar ist das Impfpflichtgesetz in Österreich in Kraft – es gibt jedoch auch Ausnahmen. Für Linzer gibt es aufgrund des großen Andrangs ein Online-Formular für die Beantragung einer Impfbefreiung, das noch diese Woche auf der städtischen Website freigeschalten wird.

Die Telefone im Linzer Bürger Service Center laufen heiß, ebenso groß auch der Ansturm vor Ort. Wer, was, wann, wie kann (man) sich von der Corona-Impfung befreien lassen? Der Informationsbedarf ist enorm und sorgt für „Chaos, das vorhersehbar und vermeidbar war“, kritisiert Bürgermeister Klaus Luger die Umsetzung des Impfgesetzes durch das Gesundheitsministerium.

Die Ausnahmen

In der seit heute, 8. Februar, gültigen Verordnung zum Impfpflichtgesetz (siehe §3) ist geregelt, wer von der Impfpflicht ausgenommen ist. Darunter fallen etwa Schwangere, Genesene für 180 Tage, Personen, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten (zum Beispiel: Autoimmunerkrankung mit Schub, Krebspatienten, Organtransplantationen, etc.) oder Menschen ohne ausreichende Immunantwort. Bestätigt werden müssen diese Ausnahmen von Krankenhausambulanzen, niedergelassenen Epidemieärzten oder den örtlich zuständigen Amtsärzten.

Online-Service für Linzer

Für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz stellt die Stadt nun ein Online-Service für die Befreiung der Covid-19-Impfpflicht zur Verfügung. Das Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Atteste wird noch diese Woche auf der städtischen Website www.linz.at möglich sein. Die hochgeladenen Befunde werden von den zuständigen Amtsärzten geprüft und bearbeitet.

„Für die Bearbeitung sind entsprechende Arztbefunde unbedingt erforderlich. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen können keine persönlichen Termine bei Amtsärzten vereinbart werden. Bei positiver Erledigung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bestätigung innerhalb der kommenden Wochen elektronisch beziehungsweise auf dem Postweg“, heißt es in der Presseaussendung der Stadt Linz. Verwaltungsstrafen sind laut Impfpflichtgesetz erst ab 16. März 2022 vorgesehen.

Luger übt scharfe Kritik

Das Online-Service wurde vom Linzer Magistrat entwickelt, weil man einen solchen Ansturm erwartet hat. Für Stadtoberhaupt Klaus Luger trotzdem ärgerlich, dass hier wieder „Einzellösungen gefunden werden müssen, um die Vorgaben der Bundesregierung überhaupt umsetzen zu können.“ Das Gesundheitsministerium habe bis heute kein einheitliches Online-System dazu auf die Schienen gebracht. „Wie bereits bei den Massentestungen vor mehr als einem Jahr liegt es wieder einmal mangels bundesweiter Konzepte an den Städten und Bezirksverwaltungen“, bemängelt Luger.

more