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Insolvenz
Die Hotelkette musste Insolvenz anmelden.
Die Hotelkette musste Insolvenz anmelden.
style-photography/iStock.com

Hotelkette insolvent: 44 Mitarbeiter zittern

05.05.2025 um 16:26, Marcel Toifl
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Rückgänge bei Nächtigungen und gestiegene Lohnkosten stürzen ein oberösterreichisches Hotel in die Krise. 44 Mitarbeiter zittern um ihren Job.

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) berichtet, dass über das Vermögen der TRIFORET Alpinresort GmbH ist am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Das Unternehmen betreibt gemeinsam mit der Alpin Family GmbH das Hotel TRIFORET in Hinterstoder. Auch über die Alpin Family GmbH läuft seit 30. April ein Insolvenzverfahren.

Sanierungsverfahren eröffnet

Das Verfahren gegen die TRIFORET Alpinresort GmbH wurde am 5. Mai 2025 eröffnet. Die Schuldnerin ist Betreiberin des Hotels TRIFORET in Oberösterreich, zentrale unternehmerische Entscheidungen werden jedoch in Wien getroffen. Deshalb wird das Verfahren am Handelsgericht Wien geführt. Betroffen sind laut Angaben des Unternehmens rund 115 Gläubiger sowie 44 Dienstnehmer, mit Gesamtverbindlichkeiten von etwa 1,7 Millionen Euro.

Teil der Alpin Family Gruppe

Die TRIFORET Alpinresort GmbH ist Teil der Alpin Family Gruppe, die mehrere Hotels in Österreich betreibt. Das Hotel in Hinterstoder wird gemeinsam mit der Alpin Family GmbH geführt. Über diese wurde bereits wenige Tage zuvor, am 30. April 2025, ein eigenes Sanierungsverfahren eingeleitet. Die juristischen Verbindungen und Entscheidungsstrukturen dieser Gruppe sind zentral in Wien angesiedelt.

Ursachen der Insolvenz

Die Hauptursache für die finanzielle Schieflage des Unternehmens liegt laut eigener Darstellung in den geänderten Kollektivvertragsregelungen, insbesondere bei den Sonderzahlungen. Diese verursachten erhebliche Mehrkosten, die nur teilweise an die Gäste weitergegeben werden konnten. Zusätzlich ging im ersten Quartal 2025 die Zahl der Nächtigungen deutlich zurück, was die wirtschaftliche Lage weiter verschärfte.

Sanierungsplan und Quote

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Den Gläubigern wird derzeit eine gesetzliche Mindestquote von 20 % angeboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Plans. Die Mittel dafür sollen aus dem laufenden Betrieb stammen. Der AKV prüft aktuell die Umsetzbarkeit und eine mögliche Verbesserung des Angebots.

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