Verlängerung von Kärntner Reparaturbonus
Als im Juli 2020 der Kärntner Reparaturbonus eingeführt wurde, was es das Ziel, einen möglichst nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu unterstützen. „Reparieren statt wegwerfen, lautet seitdem die Devise der Kärntner. Der Reparaturbonus wird extrem gut angenommen. Bis Mitte März 2022 wurden über 8.000 Anträge gestellt und über 600.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt“, fasst Umwelt-Landesrätin Sara Schaar zusammen.
Kärntner Vorzeigebeispiel wird verlängert
Der österreichweite Reparaturbonus kann voraussichtlich erst mit 01. Mai beantragt werden, deswegen wird das Kärntner Vorzeigebeispiel erneut verlängert, und zwar bis zum 30. April. Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten rückerstattet, das sind maximal 100 Euro. Kühl- und Tiefkühlgeräte sind ausgenommen. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf der Seite www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein.
Registrierung
„Um einen nahtlosen Übergang zum Bundesbonus zu gewährleisten, sollten sich Kärntner Reparaturbetriebe auf www.reparaturbonus.at registrieren. Dies ist bereits möglich“, informiert Schaar.
Informationen zum Kärntner Reparaturbonus: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31
Nähere Informationen zum Reparaturbonus des Bundes (inklusive Anmeldung für Betriebe): www.reparaturbonus.at