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Registrierung
Geflüchtete werden dazu aufgerufen, sich registrieren zu lassen. Sie brauchen dazu Reisepass und, wenn vorhanden, einen Meldezettel.
Geflüchtete werden dazu aufgerufen, sich registrieren zu lassen. Sie brauchen dazu Reisepass und, wenn vorhanden, einen Meldezettel.
iStock.com/Tero Vesalainen

Ukraine: mobile Registrierung für Vertriebene

18.03.2022 um 10:02, Pia Kulmesch
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Das Land Kärnten appelliert an alle aus der Ukraine Vertriebene, sich registrieren zu lassen. Notwendig sind auch Hauptwohnsitzmeldungen im zentralen Melderegister der Wohnortgemeinde.

Momentan wird weiter nach Quartieren für Geflüchtete gesucht: nach solchen für die übergangsweise Unterbringung von in Kärnten Angekommenen sowie nach längerfristigen Unterkünften für Personen in der Grundversorgung, informiert Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes. In der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen befinden sich zurzeit rund 250 Personen, in den vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Roten Kreuz organisierten Quartieren sind es rund 150 Personen.
Insbesondere Vertriebene in Privatunterkünften sollen sich für die Grundversorgung registrieren lassen. Möglich ist dies in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und in der Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebentaler Straße 6. Vertriebene, die in den offiziellen Quartieren untergebracht sind, werden gesammelt registriert und müssen nicht die Registrierungsstellen aufsuchen. Nächste Woche wird es auch mobile Registrierungsmöglichkeiten in den Bezirken geben.

Ausweis für Vertriebene

Die Betroffenen erhalten durch die Registrierung einen Ausweis für Vertriebene zugestellt und haben Anspruch auf Grundversorgung. Geflüchtete müssen den Reisepass mitnehmen und, wenn vorhanden, den Meldezettel. Das bedeutet allerdings nicht, dass Personen in Privatunterkünften diese verlassen müssen. Das Land ruft sie aber dazu auf, ihre Unterkunft so rasch wie möglich als Hauptwohnsitz bei der zuständigen Gemeinde zu melden. Das ist allerdings kein Flüchtlingsspezifikum, die Registrierung im zentralen Melderegister in der Wohnortgemeinde ist notwendig und betrifft jede Meldung eines Hauptwohnsitzes.

Registrierungszeiten

Die Registrierungen in den Bezirken erfolgen jeweils von 09.00 bis 16.00 Uhr in einem Polizeibus. Dieser parkt am Montag, 21.03., vor der Polizeiinspektion Spittal an der Drau (9800 Spittal an der Drau, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2), am Dienstag, 22.03., vor der Polizeiinspektion Hermagor (9620 Hermagor, Gösseringlände 7), am Mittwoch, 23.03., vor der Polizeiinspektion Wolfsberg (9400 Wolfsberg, Lindhofstraße 3), am Donnerstag, 24.03., vor der Polizeiinspektion Völkermarkt (9100 Völkermarkt, Ritzingstraße 3) und am Freitag, 25.03., vor der Polizeiinspektion St. Veit an der Glan (9300 St. Veit an der Glan, Platz am Graben 1).
Die Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen (Tiroler Straße 178) ist für die Registrierungen von Montag bis Freitag, von 08.30 bis 11.00 Uhr, und von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet, die Polizeiinspektion/Fremdenpolizei in der Klagenfurter Ebenthaler Straße 6 von Montag bis Sonntag, von 08.00 bis 16.00 Uhr.

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