Geld für geplatzte Reise rückerstattet
Ein Kärntner konnte aufgrund von Corona-Maßnahmen seine Reise im Jahr 2020 nicht antreten. Bereits im Sommer 2018 buchte er die Reise auf die Azoren im Glauben, es sei eine Pauschalreise. Deshalb blieb er auf den Flugkosten sitzen. Der Kärntner wandte sich an das Reisebüro, dieses zog sich jedoch aus der Verantwortung und verwies darauf, dass keine Pauschalreise gebucht worden sei und sie als Vermittler nicht dafür verantwortlich seien, die Reisekosten zu erstattet.
Der Betroffene wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Nach einem zwei Jahre andauernden Rechtsstreit konnte mit Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten ein Erfolg erzielt werden, und zwar aufgrund von mangelnder Informationspflicht seitens des Reiseunternehmens.
Die Konsumentenschützer helfen bei allen Fragen, die rund um eine Reisebuchung oder -stornierung auftauchen, informiert AK-Präsident Günther Goach. Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer, ergänzt: „Achten Sie bei jeder Buchung auf genaue Bezeichnungen und die schriftliche Zusammenfassung Ihrer Rechte. Im Zweifelsfall können Sie sich immer an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden!“