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Coronavirus Einreiseverordnung
Laut der Einreiseverordnung muss der 2G-Status nachgewiesen plus ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Laut der Einreiseverordnung muss der 2G-Status nachgewiesen plus ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
iStock.com/Alina Rosanova

Coronavirus: bei der Einreise beachten!

21.12.2021 um 10:37, Pia Kulmesch
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Es gelten verschärfte COVID-19-Einreisebestimmungen. Für kürzlich Genesene kommt ein ärztliches Zeugnis in Frage.

Bei der Einreise aus Staaten, die nicht als Virusvariantengebiete oder Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko gelten, ist ein 2G-Nachweis und zusätzlich ein negativer PCR-Test oder der Nachweis einer Boosterimpfung vorzulegen. Das bedeutet, dass auch Personen, die bereits zwei Mal geimpft sind, zusätzlich ein gültiges negatives Testergebnis mitzuführen haben.
Für kürzlich Genesene kann ein ärztliches Zeugnis in Frage kommen. Es kann nämlich sein, dass der PCR-Test noch immer ein positives Ergebnis anzeigt. Diese Personen sollten ein ärztliches Zeugnis mitführen, das garantiert, dass sie in den letzten 90 Tagen mit dem Coronavirus infiziert gewesen sind und die Infektion bereits abgelaufen ist. Ein derartiges Zeugnis darf frühestens 14 Tage nach dem Nachweis bzw. nach Symptombeginn ausgestellt werden. Außerdem muss die betroffene Person mindestens 48 Stunden vor Ausstellung symptomfrei sein. Der Arzt bestätigt damit auch, dass trotz Vorliegen eines positiven Testergebnisses aufgrund der Laborbefunde davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

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