Corona: das ist ab sofort erlaubt
Die Kärntner Landesregierung hat sich in enger Abstimmung mit dem Koordinationsgremium für eine stufenweise Öffnung nach dem Lockdown entschieden, die von den Vorgaben des Bundes abweicht. Grund dafür ist die im österreichweiten Vergleich immer noch hohe 7-Tages-Inzidenz. Demzufolge endete der Lockdown im Handel und für körpernahe Dienstleister für Geimpfte und Genesene mit 11. Dezember, 24 Uhr. Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern, Kontakt zu einzelnen engsten Angehörigen und Bezugspersonen, Deckung religiöser Grundbedürfnisse, Tierarztbesuche) dürfen diese Personen den Wohnbereich verlassen. Zum Schutz der Gesundheit bleiben Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 16. Dezember, 24 Uhr geschlossen. Zusätzlich gilt die FFP2-Maskenpflicht für Gelegenheitsmärkte wie zum Beispiel Christkindlmärkte. In geschlossenen Räumen sowie im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen, so auch weiterhin beim Betreten von Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Banken und Tankstellen. Erlaubt ist nach wie vor das „Take-Away“ von Speisen und Getränken, auch für Ungeimpfte.