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Teddybär in dunklem Kinderzimmer vor Laptop als Symbol für Kärnten Babysitter Darknet Fall
In Kärnten soll ein Babysitter Kinder missbraucht und Darstellungen ins Darknet geladen haben.
In Kärnten soll ein Babysitter Kinder missbraucht und Darstellungen ins Darknet geladen haben.
dall.e/weekend.at

Kärnten: Babysitter stellte Missbrauchsvideos ins Darknet

25.03.2026 um 14:47, Stefanie Hermann
min read
Ein Kärntner Babysitter soll Missbrauchsvideos ins Darknet gestellt haben. KI-Analysen führten Ermittler auf seine Spur. Jetzt steht er vor Gericht.

Ein Kärntner Babysitter steht im Zentrum eines schweren Kriminalfalls: Der Mann soll über Jahre hinweg Kinder missbraucht und die Taten als Videos im Darknet verbreitet haben. Genau diese Aufnahmen haben letztlich zu seiner Ausforschung geführt. Der Prozess gegen den Mann hat heute, Donnerstag, am Landesgericht Klagenfurt begonnen.

Missbrauch: Drei Kinder betroffen – weitere Opfer möglich

Der Beschuldigte soll als Babysitter tätig gewesen sein und das Vertrauen der Eltern gezielt ausgenutzt haben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Neben sexuellem Missbrauch von Unmündigen wird ihm auch der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie die Herstellung von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt.

Laut Anklage hat der Mann im Bezirk Klagenfurt-Land mindestens drei Kinder missbraucht. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Zahl der Opfer noch steigen könnte.

Darknet-Videos bringen Ermittler auf die Spur

Entscheidend für die Aufklärung waren im Darknet veröffentlichte Videos. Internationale Ermittlungen führten schließlich zu einem Durchbruch. Australische Cyber-Experten analysierten das Material mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennung.

Dabei gelang es, die Identität eines betroffenen Kindes festzustellen. Diese Spur führte die Behörden direkt zum mutmaßlichen Täter in Kärnten.

Gericht prüft Unterbringung in Therapiezentrum

Die Staatsanwaltschaft hat neben einer Verurteilung auch die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Zwar gilt er als zurechnungsfähig, dennoch sehen Experten eine erhebliche Rückfallgefahr.

Ein Urteil könnte noch heute fallen, es gilt die Unschuldsvermutung.

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