Zu heiß zum Arbeiten?
Seit 1. Jänner 2026 ist die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, bei Arbeiten im Freien konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung zu treffen. Kern ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der präventiv erstellt werden muss. Dabei sollen Arbeitnehmer:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder einbezogen werden, da sie ihren Arbeitsalltag am besten kennen.
Maßnahmen
Die Maßnahmen reichen von früheren Arbeitszeiten, zusätzlichen Pausen im Schatten und Rotationssystemen über die Bereitstellung von Schattenplätzen und mobilen Kühlmöglichkeiten bis hin zu persönlichen Schutzmitteln: leichte, atmungsaktive Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor und ausreichend Flüssigkeit. Ausnahmen kann es unter bestimmten Umständen geben.
Vorausschauende Dienstplanung
„Wichtig ist, dass Unternehmen frühzeitig reagieren, etwa durch vorausschauende Dienstplanung. Das sollte immer einvernehmlich mit den Mitarbeiter:innen bzw. den Betriebsrät:innen passieren“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Auch eine freiwillige ärztliche Untersuchung zur Prävention UV-bedingter Erkrankungen ist vorgesehen.
Kontakt
Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 740
Mail: akbgld@akbgld.at
Web: bgld.arbeiterkammer.at
