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Straßenarbeiter im Einsatz | Credit: AK Burgenland
Die Mitarbeiter:innen der Straßenmeisterei sind den hohen Temperaturen tagtäglich ausgesetzt
Die Mitarbeiter:innen der Straßenmeisterei sind den hohen Temperaturen tagtäglich ausgesetzt
AK Burgenland
Promotion

Zu heiß zum Arbeiten?

16.06.2026 um 10:37, Online Promotion
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AK Burgenland zur Hitzeschutzverordnung: Nicht nur ein Hitzeschutzplan muss von den Arbeitgeber:innen zum Schutz der Mitarbeiter:innen erstellt werden.

Seit 1. Jänner 2026 ist die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, bei Arbeiten im Freien konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-­Strahlung zu treffen. Kern ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der präventiv erstellt werden muss. Dabei sollen Arbeitnehmer:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder einbezogen werden, da sie ihren Arbeitsalltag am besten kennen.

Maßnahmen

Die Maßnahmen reichen von früheren Arbeitszeiten, zusätzlichen Pausen im Schatten und Rotationssystemen über die Bereitstellung von Schattenplätzen und mobilen Kühlmöglichkeiten bis hin zu persönlichen Schutzmitteln: leichte, atmungsaktive Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor und ausreichend Flüssigkeit. Ausnahmen kann es unter bestimmten Umständen geben.

Vorausschauende Dienstplanung

„Wichtig ist, dass Unternehmen frühzeitig reagieren, etwa durch vorausschauende Dienstplanung. Das sollte immer einvernehmlich mit den Mitarbeiter:innen bzw. den Betriebsrät:innen passieren“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Auch eine freiwillige ärztliche Untersuchung zur Prävention UV-bedingter Erkrankungen ist vorgesehen.

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 740
Mail: akbgld@akbgld.at
Web: bgld.arbeiterkammer.at

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