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Gérard Depardieu in einem schwarzen Sakko
Gérard Depardieu wurde schuldig gesprochen.
Gérard Depardieu wurde schuldig gesprochen.
Vitaly Nevar / Tass / picturedesk.com

Sexuelle Übergriffe: Depardieu (76) schuldig gesprochen

13.05.2025 um 10:47, Jovana Borojevic
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Schauspieler Gérard Depardieu (76) wurde wegen sexueller Übergriffe von einem Pariser Gericht zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der französische Schauspieler Gérard Depardieu (76, bekannt aus „Asterix und Obelix“) ist vom Pariser Strafgericht wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden. Nach vier Verhandlungstagen entschieden die Richter am Dienstag: Depardieu ist schuldig. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von 18 Monaten, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zur Urteilsverkündung erschien Depardieu nicht. 

Zwei Frauen erhoben Vorwürfe 

Im Mittelpunkt des Prozesses standen die Aussagen zweier Frauen. Eine Kostümbildnerin und eine Regieassistentin beschuldigten den Schauspieler, sie im Jahr 2021 bei Dreharbeiten zu „Die grünen Fensterläden“ („Les volets verts“) sexuell belästigt zu haben. Laut ihrer Darstellung habe Depardieu sie unangemessen berührt und sexuell anzügliche Bemerkungen gemacht. Die Staatsanwaltschaft wertete die Handlungen als vorsätzliche Übergriffe. Depardieu wies die Vorwürfe zurück. Er gab zu, eine der Frauen an den Hüften berührt zu haben, jedoch ohne sexuelle Absicht. 

Verteidigung kritisiert Verfahren 

Depardieus Anwalt Jérémie Assous bezeichnete die Anschuldigungen als erfunden. Er sprach von Verfahrensmängeln und behauptete, entlastende Zeugen seien nicht berücksichtigt worden. Zudem stellte er die Glaubwürdigkeit der Klägerinnen infrage und sprach von möglichen finanziellen Motiven. Während des Prozesses sorgte Assous mit polemischen Aussagen für Irritationen. So hatte er Zuschauerinnen im Gerichtssaal als „Hysterikerinnen“ bezeichnet. 

Belastung durch Prozess 

Eine der Klägerinnen, Kostümbildnerin Amélie, äußerte sich nach dem Urteil tief betroffen. Der Prozess sei für sie belastender gewesen als die Übergriffe selbst – nicht zuletzt wegen der Strategie der Verteidigung, die sie als demütigend empfand. Depardieu selbst beschrieb sich vor Gericht als „menschlich, aber unbeholfen“. Seine oft als grob empfundene Art sei Teil seiner Persönlichkeit, aber kein Zeichen von Übergriffigkeit. Die von ihm verwendete Sprache sei seiner Meinung nach Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels. 

Weitere Vorwürfe 

Neben dem aktuellen Urteil könnte Depardieu ein weiteres Verfahren bevorstehen. Die Schauspielerin Charlotte Arnould (29) wirft ihm Vergewaltigung vor. Auch in diesem Fall bestreitet Depardieu die Vorwürfe. Ob es zu einer weiteren Anklage kommt, ist derzeit noch offen.

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