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Porträt des Liedermachers Konstantin Wecker bei einer TV-Aufzeichnung; der Musiker steht im Fokus aktueller Vorwürfe einer heute 30-jährigen Frau, die von einem früheren Kontakt als 15-Jährigeberichtet.
Schwere Vorwürfe gegen Konstantin Wecker: Eine Frau behauptet, als 15-Jährige eine Beziehung zu dem Liedermacher gehabt zu haben.
Schwere Vorwürfe gegen Konstantin Wecker: Eine Frau behauptet, als 15-Jährige eine Beziehung zu dem Liedermacher gehabt zu haben.
APA-Images / First Look / Günther Pichlkostner

Sie war 15, er 63: Schwere Vorwürfe gegen Konstantin Wecker

19.11.2025 um 10:51, Anna Kirschbaum
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Eine Frau berichtet, sie habe als 15-jährige Schülerin engen Kontakt zu Konstantin Wecker gehabt und ab 16 eine Beziehung. Weckers Anwalt bestätigt den Kontakt.

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Gegen Liedermacher Konstantin Wecker werden schwere Vorwürfe laut. Eine heute 30-jährige Frau berichtet gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einer Beziehung. Johanna, wie die SZ die Frau nennt, sei damals Schülerin der 9. Klasse gewesen, 15 Jahre alt, er ein 63-jähriger, gefeierter Liedermacher. Der Kontakt habe laut ihr beinahe täglich stattgefunden, zunächst über Telefonate. Über seinen Anwalt hat Wecker das eingeräumt. Die Vorwürfe hören hier aber nicht auf.

Wecker: Krankheit, Alkohol, Absagen

In den vergangenen Wochen haben die Sorgen um Konstantin Wecker zugenommen. Der heute 78-Jährige hat alle November-Konzerte seiner Tour abgesagt, offiziell wegen einer schweren neurologischen Erkrankung, die ihm das Klavierspielen nahezu unmöglich macht. Sein Büro bestätigt, dass die Nervenprobleme seit Monaten fortschreiten.

Gleichzeitig ist Weckers jahrzehntelanger Kampf mit Alkohol bekannt. Auch darüber hat er offen gesprochen. Nun holt den Musiker ein weiteres dunkles Kapitel dieser schwierigen Lebensphase ein.

Vorwurf: Affäre mit Schülerin

Gegenüber der SZ schildert Johanna, wie sie den Kontakt damals erlebt habe. Sie habe Wecker als 15-Jährige nach einem Konzert kennengelernt, sei beeindruckt gewesen von seiner Aufmerksamkeit und seinem Charisma. Die Gespräche hätten sich über Monate intensiviert, häufig habe der Musiker laut ihrer Darstellung alkoholisiert gewirkt.

In Chatnachrichten, die der SZ-Redaktion nach eigenen Angaben vorliegen, soll Wecker die damals Minderjährige mit Kosenamen wie „kleine Fee“ und „Sternchen“ angesprochen. Er habe sie wiederholt aufgefordert, sämtliche SMS zu löschen und jeden Kontakt abzustreiten, falls die Verbindung auffliegen sollte. In einem weiteren zitierten Satz soll er geschrieben haben: „Wenn ich 20 wäre, dürfte ich das alles.“

Als sie 16 geworden sei, habe es nach ihren Angaben erstmals körperliche Nähe gegeben. Laut ihren Schilderungen sei es in der Folge zu vier sexuellen Begegnungen in Hotelzimmern gekommen. Zu dieser Zeit war Wecker mit seiner damaligen Ehefrau Annik Wecker verheiratet; die Ehe wurde 2013 geschieden.

Die Beziehung zu Wecker sei ihre erste gewesen und habe sie tief belastet. Bis heute sei sie traumatisiert und in Therapie, so Johanna gegenüber der SZ.

Wecker bestätigt Kontakt

Weckers Anwalt hat den Kontakt bestätigt und wörtlich erklärt, es habe sich um „eine einvernehmliche Beziehung zu der jungen Frau“ gehandelt. Gleichzeitig habe das Verhalten „unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten“ dargestellt. Der Musiker habe „sehr viel und über längere Phasen Alkohol konsumiert“ und sei damals nicht „Herr seiner Sinne gewesen“. Zum rechtlichen Aspekt erklärt Weckers Anwalt, er möchte „für Herrn Wecker mitteilen, dass er davon ausgeht, damals keinerlei strafbare Handlungen im Umgang mit der betroffenen Frau begangen zu haben“.

In seinem Statement wendet sich Wecker an Johanna, wie die Frau in der SZ genannt wird, seine Anhänger und Fans: „Ich möchte die betroffene Frau um Entschuldigung bitten. Ebenso möchte ich bei meinen Fans und Anhängern um Entschuldigung bitten, dass meine Musik erneut in meinem Leben nicht das einzige ist, womit sie sich beschäftigen.“

Strafrechtliche Konsequenzen für Wecker?

Auch wenn moralisch fragwürdig, wie Wecker selbst einräumt, sind strafrechtliche Folgen auszuschließen. Nach derzeitig bekannten Angaben kam es – wenn die Schilderungen stimmen – erst zu einem sexuellen Kontakt, als Johanna bereits 16 Jahre alt gewesen sei. In diesem Alter sind einvernehmliche Beziehungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt.

Entscheidend wäre daher nur, ob ein rechtlich anerkanntes Abhängigkeitsverhältnis bestanden oder eine Zwangslage ausgenutzt worden wäre, wofür die bisherigen Darstellungen nicht sprechen. Wie Weckers Anwalt erklärt, gehe der Musiker davon aus, damals „keinerlei strafbare Handlungen“ begangen zu haben. 

Selbst wenn eine Straftat infrage gekommen wäre, wäre diese übrigens längst verjährt. 
 

Warum packt Johanna jetzt aus?

Eine Frage, die sich viele stellen: Warum spricht die Frau genau jetzt mit der SZ? Sie habe mehrfach überlegt, Wecker anzuzeigen, so die heute 30-Jährige. Letztlich habe sie sich aber immer dagegen entschieden. Heute gehe sie an die Öffentlichkeit, weil sie „als erwachsene Person für die 15-jährige Johanna einstehen“ wolle.

Quellen und weiterführende Informationen

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