Diversion aufgehoben: Urteil gegen Jimi Blue ist da
- Unbezahlte Luxus-Sause in Tirol: Der Grund für das Gerichtsverfahren
- OLG kippte Diversion: Warum es zur Neuauflage in Innsbruck kam
- Nicht rechtskräftiges Urteil: Welcher Betrag jetzt noch offen ist
Der Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht ist am Landesgericht Innsbruck wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt worden. Grund für den Prozess war eine jahrelang nicht beglichene Hotelrechnung in Tirol. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, die Verhängung der Strafe erfolgte in Abwesenheit des 34-Jährigen.
Unbezahlte Luxus-Sause in Tirol: Der Grund für das Gerichtsverfahren
Auslöser des Rechtsstreits war eine mehrtägige Feier zu Ochsenknechts 30. Geburtstag Ende 2021 im Hotel Sonne in Kirchberg im Bezirk Kitzbühel. Die dabei aufgelaufene Rechnung von knapp 14.000 Euro blieb trotz mehrfacher Bemühungen des Hotelbetreibers jahrelang unbeglichen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob daraufhin Anklage wegen Betrugsverdachts.
Der Fall führte schließlich zur Festnahme des Sohnes von Uwe Ochsenknecht über einen europäischen Haftbefehl in Deutschland. Nach der Auslieferung nach Österreich und kurzzeitiger Untersuchungshaft kam er gegen eine Kaution von 15.000 Euro und unter Auflagen frei. Die offene Hotelrechnung wurde zwar im Laufe der Ermittlungen beglichen, das Strafverfahren lief jedoch weiter.
OLG kippte Diversion: Warum es zur Neuauflage in Innsbruck kam
Bereits im August 2025 stand der TV-Star in Innsbruck vor Gericht. Damals endete das Verfahren mit einer Diversion, verbunden mit einer Geldbuße von 18.000 Euro, die Ochsenknecht in Raten bezahlte. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hob die Diversion wieder auf.
Das OLG ortete bei dem Angeklagten ein mangelndes Unrechtsbewusstsein, womit die rechtlichen Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung fehlten. Bei der einstündigen Neuauflage im Großen Schwurgerichtssaal blieb Ochsenknecht wie angekündigt fern. Eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bestand rechtlich nicht, zudem hatte der Angeklagte im Vorfeld mitgeteilt, dem Fall „nichts Neues“ hinzufügen zu können.
Nicht rechtskräftiges Urteil: Welcher Betrag jetzt noch offen ist
Das Landesgericht Innsbruck verhängte schließlich eine Geldstrafe bzw. Zusatzstrafe in Höhe von 34.500 Euro. Allerdings muss Ochsenknecht diesen Betrag nicht in voller Höhe neu überweisen: Wie die Richterin bei der Urteilsverkündung erläutert, werden sowohl die erlittene Untersuchungshaft als auch die im Rahmen der gescheiterten Diversion bereits gezahlten 18.000 Euro angerechnet.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verbleibt für Jimi Blue Ochsenknecht eine noch zu zahlende Restsumme von rund 6.500 Euro. Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung unmittelbar nach der Verhandlung eine Erklärung abgaben, ist die Entscheidung vorerst noch nicht rechtskräftig.