Blake Lively: Urteil bringt unerwartete Wende
Inhalt
- Warum die Belästigungsvorwürfe scheitern
- Dreharbeiten im Fokus der Bewertung
- Diese Punkte bleiben im Verfahren
- Gegenseitige Klagen und bisherige Entscheidungen
Im Rechtsstreit zwischen Blake Lively und Justin Baldoni weist ein US-Bundesrichter in New York den Großteil der Vorwürfe der 38-jährigen Schauspielerin ab. Von ursprünglich 13 Anklagepunkten bleiben nur noch drei, darunter ein Vorwurf des Vertragsbruchs, im Verfahren.
Warum die Belästigungsvorwürfe scheitern
Auch die von Lively erhobene sexuelle Belästigungsklage weist das Gericht zurück. Richter Lewis Liman aus Manhattan teilt seine Entscheidung schriftlich mit. Ein Teil der Klage kann nach Ansicht des Gerichts aus rechtlichen Gründen nicht verhandelt werden. Ausschlaggebend ist, dass Lively für die Dreharbeiten zur Romanverfilmung „Nur noch ein einziges Mal“ nicht als Angestellte, sondern als unabhängige Auftragnehmerin eingestuft ist. Auf dieser Basis sei sie nach Ansicht des Gerichts nicht berechtigt, Ansprüche wegen sexueller Belästigung nach Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 geltend zu machen. Dieses Gesetz verbietet Diskriminierung im Arbeitsverhältnis, auch aufgrund des Geschlechts.
Dreharbeiten im Fokus der Bewertung
Liman bewertet Livelys Vorwürfe ausdrücklich im Kontext der Dreharbeiten. Die Schauspielerin, bekannt aus der TV-Serie „Gossip Girl“ und mit Ryan Reynolds verheiratet, zeigt Justin Baldoni im Dezember 2024 wegen sexueller Belästigung bei den Dreharbeiten zu „Nur noch ein einziges Mal“ an. In dem Drama, das auf einem Bestseller von Colleen Hoover basiert, spielen Lively und Baldoni ein Liebespaar in einer missbräuchlichen Beziehung, Baldoni führt zudem Regie.
Lively wirft Baldoni unter anderem vor, er habe sich am Set wiederholt ungebührlich verhalten. Er soll sie bei Aufnahmen an Stellen berührt haben, die so nicht im Drehbuch vermerkt sind, sich nach ihrem Gewicht erkundigt. Zudem soll er unaufgefordert ihren Wohnwagen betreten haben, als sie Milch für ihr Neugeborenes abgepumt hat. In seiner Begründung verweist der Richter auf die Klageschrift und stellt klar, Baldoni handle in den beschriebenen Situationen in der Szene. Sein Verhalten beziehe sich daher auf die von Lively gespielte Rolle und nicht auf ihre Person. Er betont zugleich, ein solches Verhalten könne in einem anderen beruflichen Umfeld als feindselige Arbeitsumgebung gewertet werden. Im Rahmen einer Filmszene sieht er die rechtlichen Voraussetzungen für einen Großteil der Vorwürfe jedoch nicht erfüllt.
Diese Punkte bleiben im Verfahren
Trotz der deutlichen Einschränkung der Klage bleiben drei Punkte Teil des anhängigen Verfahrens. Neben dem Vorwurf des Vertragsbruchs stuft der US-Bezirksrichter bestimmte Vergeltungsvorwürfe Livelys als ausreichend begründet ein, um weiterverfolgt zu werden. Zwei Klagen, in denen Lively Baldoni Vergeltung vorwirft, bleiben damit bestehen.
Der Prozessauftakt ist für Mitte Mai angesetzt. Dann soll das Gericht klären, ob Baldoni gegen vertragliche Pflichten gegenüber Lively verstößt und inwieweit die verbliebenen Vergeltungsvorwürfe rechtlich Bestand haben. Die abgewiesenen Punkte, insbesondere die Ansprüche nach Titel VII, spielen vor Gericht hingegen keine Rolle mehr.
Gegenseitige Klagen und bisherige Entscheidungen
Die aktuelle Entscheidung ist Teil einer umfangreichen juristischen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten. Lively wirft Baldoni und dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vor, ihren Ruf zerstören zu wollen. Baldoni reagiert mit einer Verleumdungsklage unter anderem gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds und wirft ihnen Manipulation von Beweismitteln sowie Erpressung vor. In einer Anklage wird zudem behauptet, der Charakter „Nicepool“ in Reynolds’ Film „Deadpool & Wolverine“ sei eine Karikatur von Baldoni.
Die Verleumdungsklage Baldonis gegen Lively und Reynolds weist Richter Lewis Liman im vergangenen Jahr ab. Auch eine weitere Klage Baldonis gegen die New York Times wegen angeblich einseitiger Berichterstattung zugunsten Livelys bleibt erfolglos und wird im November von einem Richter zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund markiert die nun erfolgte Abweisung des Großteils von Livelys eigener Klage einen weiteren Schritt in dem andauernden Rechtsstreit.