Schuhbeck-Deal: Starkoch unheilbar krank
- Prozessauftakt
- Geständnis im Gerichtssaal
- Strafmaß durch Deal
- Gesundheitszustand von Schuhbeck
- Die neuen Vorwürfe
- Insolvenzanträge verzögert
- Frühere Verurteilung
In München ist am Dienstag ein neuer Strafprozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck gestartet. Der 76-Jährige erscheint im dunklen Anzug mit Einstecktuch vor dem Landgericht München. Im Saal gesteht er die Anklagepunkte der Insolvenzverschleppung und des Subventionsbetrugs, darunter der missbräuchliche Bezug von Coronahilfen.
Prozessauftakt
Das Verfahren beginnt unter großem Medieninteresse. Schuhbeck wird begleitet von zwei Verteidigern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei der Beantragung von staatlichen Subventionen falsche Angaben gemacht und Insolvenzverfahren bei mehreren Firmen zu spät eingeleitet zu haben.
Geständnis im Gerichtssaal
Vor Gericht verliest Schuhbeck eine Erklärun: „Ich will mich diesem Verfahren stellen und räume den Sachverhalt der Anklage ein.“ Zudem entschuldigt er sich bei den geschädigten Gläubigern.
Strafmaß durch Deal
Das Geständnis ist Teil eines Deals mit allen Verfahrensbeteiligten. Sollte es keine neuen belastenden Informationen geben, wird eine Gesamtstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten erwartet. Darin enthalten ist ein früheres Urteil wegen Steuerhinterziehung.
Gesundheitszustand von Schuhbeck
Laut seinem Anwalt leidet Schuhbeck an einer unheilbaren Krebserkrankung. Er befindet sich derzeit in medizinischer Behandlung und ist deshalb bis Mitte September auf freiem Fuß. Die schwere Erkrankung habe auch zur Zustimmung zum Deal beigetragen.
Die neuen Vorwürfe
Die Anklage bezieht sich auf Taten, die zeitlich vor dem Steuerprozess von 2022 liegen. Schuhbeck soll unter anderem versucht haben, durch falsche Angaben in Coronahilfen-Formularen Subventionen zu erschleichen.
Insolvenzanträge verzögert
Für neun seiner Unternehmen sollen fällige Insolvenzanträge nicht oder verspätet eingereicht worden sein. Laut Staatsanwaltschaft seien dadurch zahlreiche Gläubiger geschädigt worden. Konten mehrerer Firmen waren bereits über Jahre hinweg gepfändet.
Frühere Verurteilung
Im Jahr 2022 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dabei hatte er 2,3 Millionen Euro hinterzogen und über ein manipuliertes Kassensystem Einnahmen verschwinden lassen. Die neue Strafe wird mit der alten zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.