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KI-generiertes Symbolbild mit Versandpaketen von Zalando, Otto und Amazon sowie einer Shein-Sendung vor einer Haustür. Die Pakete stehen für den Rechtsstreit um die österreichische Paketsteuer.
Die Paketsteuer in Österreich steht rechtlich unter Druck.
Die Paketsteuer in Österreich steht rechtlich unter Druck.
KI-generiert / ChatGPT / Stefanie Hermann

Paketsteuer vor dem Aus? Jetzt wächst der Druck auf die Abgabe

14.10.2026 um 10:55, Stefanie Hermann
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Die Paketsteuer steht unter Druck: Zalando klagt, Otto plant rechtliche Schritte und der Handelsverband schaltet die EU-Kommission ein. Was jetzt droht.

Die Paketsteuer steht rechtlich massiv unter Druck. Erst seit 1. Oktober gilt die neue Abgabe für große Versandhändler in Österreich, jetzt gehen gleich mehrere Unternehmen und der Handelsverband dagegen vor. Neben dem Verfassungsgerichtshof beschäftigt der Streit auch die EU-Kommission. Für die Bundesregierung geht es um 280 Millionen Euro an erwarteten Jahreseinnahmen.

​Zalando zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Onlinehändler Zalando hat die Paketsteuer bereits vor ihrem Inkrafttreten beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Die Klage wurde am 20. August eingebracht.

Auch Otto Österreich will rechtlich gegen die Abgabe vorgehen. Das Unternehmen plant, entsprechende Steuerbescheide anzufechten. Ein von Otto in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Dorda stellt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes infrage.

Besonders umstritten ist die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro. Die Kanzlei hält diese laut einem Bericht des Standard für willkürlich und sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch die europäische Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie das Verbot protektionistischer Abgaben werden als rechtliche Einwände angeführt.

Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi rechnet darüber hinaus mit bis zu zehn Händlern, die gegen die Paketsteuer vorgehen könnten. Ob die Gerichte die Bedenken teilen, ist offen.

Paketsteuer: Die drei rechtlichen Streitpunkte

1. Gleichheitsgrundsatz

Ist die Grenze von 100 Millionen Euro Jahresumsatz sachlich gerechtfertigt? Ein von Otto Österreich beauftragtes Gutachten der Kanzlei Dorda stellt das infrage.

2. EU-Binnenmarkt

Könnte die Paketsteuer gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union verstoßen?

3. Protektionistische Wirkung

Benachteiligt die Abgabe bestimmte Versandhändler oder grenzüberschreitende Geschäftsmodelle in rechtlich unzulässiger Weise?

Hinweis: Dabei handelt es sich um vorgebrachte rechtliche Einwände, nicht um gerichtlich festgestellte Verstöße.

​Handelsverband schaltet EU-Kommission ein

Zusätzlicher Druck kommt vom österreichischen Handelsverband. Er hat Anfang Oktober eine Binnenmarktbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht.

Der Verband sieht durch die Paketsteuer europäische Grundfreiheiten gefährdet, darunter die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Ob die österreichische Regelung tatsächlich gegen EU-Recht verstößt, ist damit allerdings noch nicht entschieden.

Handelsverbandsgeschäftsführer Rainer Will fordert die Abschaffung der Abgabe. Er bezeichnet sie als „größten wirtschaftspolitischen Irrläufer des Jahrzehnts“.

Paketsteuer: Wer geht rechtlich dagegen vor?

Zalando

Der Onlinehändler hat am 20. August 2026 eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Otto Österreich

Das Unternehmen plant, Steuerbescheide anzufechten. Ein beauftragtes Rechtsgutachten der Kanzlei Dorda äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

Handelsverband

Der Verband hat am 6. Oktober 2026 eine Binnenmarktbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht.

Die Paketsteuer bleibt trotz der Beschwerden vorerst in Kraft. Eine gerichtliche Aufhebung liegt bislang nicht vor.

​Paketsteuer gilt trotz Beschwerden weiter

Die neue Regelung betrifft Versandhändler, die in Österreich mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Für sie fallen grundsätzlich zwei Euro netto pro Paket oder Bestellung an.

Geben Händler die Kosten samt Umsatzsteuer an ihre Kunden weiter, können daraus 2,40 Euro werden. Auch kleinere Anbieter, die über große Onlineplattformen verkaufen, können indirekt betroffen sein.

​Bei einer Aufhebung fehlen 280 Millionen Euro

Für die Bundesregierung hätte ein Wegfall der Paketsteuer auch finanzielle Folgen. Das Finanzministerium rechnet mit 280 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Das Geld soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise finanzieren.

Gleichzeitig sorgt die Abgabe innerhalb der Koalition für Streit. Während die NEOS eine Abschaffung fordern, verweist Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) auf den gemeinsamen Regierungsbeschluss.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bekennt sich zur geltenden Regelung, will bei einer rechtlichen Aufhebung mit einem Plan B aber neu ansetzen. Im Ö1-Morgenjournal nennt er dabei erneut Billigpakete aus China, insbesondere von Temu und Shein, als Ziel einer möglichen Ersatzlösung.

Ob es dazu kommt, hängt zunächst vom weiteren Verlauf der rechtlichen Verfahren ab.

Quellen

Der Standard, 2. Oktober 2026: Bericht über die rechtlichen Bedenken gegen die Paketsteuer, das von Otto Österreich beauftragte Rechtsgutachten der Kanzlei Dorda und die umstrittene Umsatzgrenze. Bericht lesen 

Handelsverband / APA-OTS, 6. Oktober 2026: Presseaussendung zur Binnenmarktbeschwerde des Handelsverbands bei der Europäischen Kommission gegen die nationale Paketsteuer. Original-Presseaussendung lesen  

ORF Ö1, Morgenjournal vom 14. Oktober 2026: Aussagen von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zur geltenden Paketsteuer und einer möglichen Neuregelung bei gerichtlicher Aufhebung. Ö1-Morgenjournal anhören 

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