Neue Paketsteuer: So viel zahlen Sie beim Online-Shopping jetzt drauf
- Für diese Bestellungen gilt die neue Paketsteuer
- Aus zwei Euro werden für Kunden meist 2,40 Euro
- Amazon verrechnet 2,40 Euro pro Bestellung
- Kleinere Webshops bleiben von der Paketsteuer verschont
- Auch Pizza und andere Essenslieferungen sind nicht betroffen
- Was passiert mit der Paketsteuer bei einer Retoure?
- Ein Detail entscheidet beim Start der Paketsteuer
- Darum wurde die Paketsteuer eingeführt
- Paketsteuer Österreich: Darauf sollten Onlinekäufer jetzt achten
Seit 1. Oktober gilt die neue Paketsteuer in Österreich. Wer bei großen Onlinehändlern bestellt, muss dadurch mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Abgabe beträgt zwei Euro, für Konsumenten werden daraus bei Weiterverrechnung in der Regel 2,40 Euro. Doch nicht jede Onlinebestellung ist betroffen.
Für diese Bestellungen gilt die neue Paketsteuer
Die Paketsteuer in Österreich trifft große Versandhändler und Onlinemarktplätze. Voraussetzung ist, dass die relevanten Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Versandhändler. Bei Verkäufen über einen großen Onlinemarktplatz können die Umsätze für die Paketsteuer allerdings dem Marktplatz zugerechnet werden.
Nach Schätzung des Handelsverbands sind 16 große Onlinehändler und Marktplätze betroffen. Dazu zählen unter anderem Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shein, AliExpress, Ebay, Mediamarkt, Apple, Ikea, Shop Apotheke und Refurbed.
Paketsteuer Österreich: Das Wichtigste auf einen Blick
- Start: 1. Oktober 2026
- Paketsteuer: 2 Euro
- Für Kunden meist: 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer
- Betroffen: große Versandhändler und Onlinemarktplätze über der gesetzlichen Umsatzgrenze
- Berechnung: je nach Händler pro Paket oder pro Bestellung
- Wichtige Ausnahmen: kleinere Webshops, Privatverkäufe und Click and Collect
Aus zwei Euro werden für Kunden meist 2,40 Euro
Die Paketsteuer selbst beträgt zwei Euro. Wird sie an Konsumenten weiterverrechnet und mit 20 Prozent Umsatzsteuer belastet, landen schließlich 2,40 Euro zusätzlich auf der Rechnung. Der Händler kann dabei zwischen zwei Varianten wählen: Er berechnet die Steuer für jedes zugestellte Paket oder einmal für die gesamte Bestellung.
Das macht vor allem bei größeren Bestellungen einen Unterschied. Entscheidet sich ein Händler für die Berechnung pro Bestellung, bleibt es bei zwei Euro Paketsteuer, selbst wenn die Ware später in mehreren Paketen eintrifft.
Amazon verrechnet 2,40 Euro pro Bestellung
Amazon hat sich für die Berechnung pro Bestellung entschieden. Die zusätzliche Position wird Kunden vor Abschluss des Einkaufs an der Kasse angezeigt. Wie viele Artikel im Warenkorb liegen und in wie vielen einzelnen Paketen Amazon diese anschließend verschickt, ändert daran nichts. Auch Otto Österreich berechnet die Paketsteuer pro Bestellung.
Damit lohnt sich vor dem Kauf ein genauer Blick auf die Bestellübersicht. Andere betroffene Händler können die Abgabe nämlich auch pro Paket berechnen.
Kleinere Webshops bleiben von der Paketsteuer verschont
Nicht jeder Einkauf im Internet wird automatisch teurer. Liegt ein Versandhändler unter der Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro, muss er keine Paketsteuer abführen. Auch reine Verkäufe zwischen Privatpersonen fallen nicht darunter.
Eine weitere wichtige Ausnahme ist Click and Collect. Wird online bestellt und die Ware anschließend direkt im Geschäft oder an einer unmittelbar dazugehörenden Abholstation abgeholt, gilt das nicht als Versandhandelsumsatz im Sinne des Paketsteuergesetzes. Damit fällt auch keine Paketsteuer an.
Paketsteuer-Check: Wo die Abgabe anfällt
- Großer betroffener Onlinehändler: Paketsteuer fällt an
- Amazon: 2,40 Euro pro Bestellung bei Weiterverrechnung
- Kleiner Webshop unter der Umsatzgrenze: keine Paketsteuer aufgrund dieser Regelung
- Privatverkauf: keine Paketsteuer
- Click and Collect: keine Paketsteuer
- Klassische Essenslieferung: grundsätzlich keine Paketsteuer
Auch Pizza und andere Essenslieferungen sind nicht betroffen
Wer sich das Abendessen liefern lässt, muss wegen der Paketsteuer ebenfalls nicht automatisch mehr bezahlen. Lebensmittel und Speisen in für Postsendungen unüblichen Verpackungen, etwa offenen Sackerln oder Pizzakartons, gelten laut Finanzministerium typischerweise nicht als Paket. Klassische Essenslieferungen fallen daher grundsätzlich nicht unter die neue Abgabe.
Was passiert mit der Paketsteuer bei einer Retoure?
Ein Zurückschicken der Bestellung lässt die bereits entstandene Steuerpflicht grundsätzlich nicht verschwinden. Wurde das Paket erfolgreich zugestellt und anschließend retourniert, bleibt die Paketsteuer bestehen.
Für Kunden kann es trotzdem eine Rückzahlung geben. Otto Österreich und Zalando erklärten laut ORF und APA, die verrechnete Paketsteuer bei vollständigen und zeitnahen Retouren zurückerstatten zu wollen. Wie ein Händler damit umgeht, kann daher unterschiedlich sein.
Ein Detail entscheidet beim Start der Paketsteuer
Für die Frage, ob die neue Steuer bereits anfällt, ist nicht allein der Tag entscheidend, an dem der Postler klingelt. Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zahlung.
Wer etwa am 25. September bezahlt hatte und sein Paket erst nach dem 1. Oktober erhielt, fällt laut Beispiel des Finanzministeriums noch nicht unter die neue Regelung. Entscheidend ist, ob die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entstanden ist.
Darum wurde die Paketsteuer eingeführt
Die Einnahmen aus der neuen Abgabe sollen einen Teil der Kosten der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel gegenfinanzieren. Das Finanzministerium rechnet mit rund 280 Millionen Euro pro Jahr.
Aus der Handelsbranche kommt dagegen Kritik. Der Handelsverband lehnt die Paketsteuer ab und erwartet unter anderem Umsatzrückgänge. Mehrere Händler wollen gegen die Abgabe rechtlich vorgehen. Ob solche Schritte erfolgreich sein werden, ist offen.
Vor der Bestellung: Darauf sollten Sie achten
- Endpreis prüfen: Kontrollieren Sie vor dem Bezahlen, ob eine Paketsteuer ausgewiesen wird.
- Bestellung oder Paket: Prüfen Sie, wie der jeweilige Händler die Abgabe verrechnet.
- Retouren beachten: Informieren Sie sich, ob der Händler die verrechnete Paketsteuer bei einer vollständigen Rücksendung erstattet.