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Matthias Strolz bei einem Gespräch. Der Rechnungshof kritisiert das Honorar von 130.000 Euro für 25 Arbeitstage.
Matthias Strolz steht im Fokus der Rechnungshof-Kritik: Für 25 Arbeitstage erhielt der ehemalige NEOS-Chef 130.000 Euro.
Matthias Strolz steht im Fokus der Rechnungshof-Kritik: Für 25 Arbeitstage erhielt der ehemalige NEOS-Chef 130.000 Euro.
APA-Images / APA / GEORG HOCHMUTH

Matthias Strolz: Dafür zahlte ihm das Ministerium 130.000 Euro

02.10.2026 um 12:32, Stefanie Hermann
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130.000 Euro für 25 Arbeitstage: Matthias Strolz beriet das Bildungsministerium. Der Rechnungshof kritisiert Honorar und Vergabepraxis.

Der Rechnungshof übt deutliche Kritik an Zahlungen und Auftragsvergaben von Bundesministerien im Umfeld politischer Parteien. Im Fokus des am Freitag veröffentlichten Prüfberichts steht unter anderem der ehemalige NEOS-Chef Matthias Strolz. Für 25 Arbeitstage erhielt er vom damals ÖVP-geführten Bildungsministerium 130.000 Euro. Insgesamt beanstandeten die Prüfer 32 von 43 näher untersuchten Fällen. 

​Strolz: Rechnungshof kritisiert 130.000-Euro-Auftrag

Besonders auffällig war für den Rechnungshof die Beauftragung von Matthias Strolz. Das Bildungsministerium vergütete seine Beratungsleistungen laut Prüfbericht mit einem Honorar, das „weit über dem marktüblichen Tagsatz“ lag. Für eine Arbeitsleistung von 25 Tagen flossen insgesamt 130.000 Euro. Vergleichsangebote oder Preisauskünfte wurden laut Rechnungshof nicht eingeholt.

Das Bildungsministerium blieb nicht das einzige Ressort, das auf Strolz setzte. Auch das damals ÖVP-geführte Innenministerium und das grün geführte Beamtenministerium beauftragten den ehemaligen NEOS-Chef. Der Rechnungshof kritisierte auch dort fehlende Vergleichsangebote beziehungsweise Preisauskünfte.

​Rechnungshof prüfte Millionen-Zahlungen

Die Prüfung ging weit über den Fall Strolz hinaus. Untersucht wurden Leistungen von Ministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien und diesen nahestehenden Personen während der türkis-grünen Regierungszeit. Zwischen 2020 und Juli 2024 identifizierte der Rechnungshof ein Volumen von 5,11 Millionen Euro an entsprechenden Zahlungen und Erträgen aus Rechtsgeschäften.

43 Fälle mit einem Gesamtvolumen von 2,68 Millionen Euro wurden näher untersucht. Nur elf davon waren ausreichend dokumentiert und für die Prüfer nachvollziehbar. 32 Fälle wurden in mehrfacher Hinsicht als nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich beurteilt. Eine systematische Bevorzugung einer bestimmten Partei konnten die Prüfer dennoch nicht feststellen.

​Kritik an Aufträgen mehrerer Ministerien

Beanstandungen gab es in mehreren Ressorts. Im Landwirtschaftsministerium vereinbarte der Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher der damaligen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) laut Prüfbericht direkt und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen mit einem Verlag.

Kritik traf auch das von Alma Zadić (Grüne) geführte Justizministerium. Für 49.800 Euro wurde eine Social-Media-Agentur mit einem Konzept beauftragt, das laut Rechnungshof auch Zadić als Privatperson betraf. Zudem wurde die Leitung des „Jailshop“, eines Webshops für von Strafgefangenen hergestellte Produkte, per Direktvergabe vergeben. Ein grüner Bundesrat leitete den Shop bis April 2024 und erhielt dafür insgesamt rund 166.000 Euro.

​ÖVP nutzte Räume im Bundeskanzleramt

Der Rechnungshof beanstandete außerdem die Nutzung von Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts durch die ÖVP für Veranstaltungen und Sitzungen. Die Partei erstattete dafür insgesamt rund 37.000 Euro. Nach Ansicht der Prüfer sind diese Räumlichkeiten allerdings der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundeskanzlers vorbehalten.

​1,62 Millionen Euro für Social-Media-Betreuung

Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfung war die Betreuung von Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette. Zwischen 2020 und Juli 2024 entstanden dafür laut Rechnungshof insgesamt 1,62 Millionen Euro Personalaufwand.

Obwohl das Parteiengesetz 2025 geändert wurde und derartige Aufwendungen nicht mehr als unzulässige Parteispenden gelten, bleibt der Rechnungshof kritisch. Die Prüfer sehen darin weiterhin das Risiko einer potenziell ungedeckelten und intransparenten indirekten Parteienförderung.

​FPÖ fordert Konsequenzen

Die FPÖ hatte die Prüfung beantragt und reagiert scharf auf die Ergebnisse. Generalsekretär Christian Hafenecker spricht von einem „unfassbaren schwarz-grünen Sumpf der Freunderlwirtschaft“. Er verlangt eine lückenlose Aufklärung sowie Konsequenzen. Der Rechnungshof selbst stellte ausdrücklich keine systematische Bevorzugung einer einzelnen Partei fest.

Quellen und weiterführende Informationen

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