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Johann Gudenus und HC Strache in Großaufnahme bei einer Pressekonferenz
Strache und Gudenus sind die unrühmlichen Hauptakteure des Ibiza-Videos.
Strache und Gudenus sind die unrühmlichen Hauptakteure des Ibiza-Videos.
Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com

Nebendarsteller: Gudenus will Gage für Ibiza-Video

20.11.2023 um 15:36, Stefanie Hermann
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Mit einer äußerst interessanten Klage ist Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus an den OGH getreten. Er fordert für das Ibiza-Video Honorar.

2019 sorgt das "Ibiza-Video" weit über die Grenzen Österreichs für Aufregung. Auch Jahre nach Veröffentlichung sind die gerichtlichen Nachwehen noch nicht völlig  ausgestanden. "Leider nein", heißt es für Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus. Er ist mit einer äußerst interessanten Forderung beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt.

Gudenus will Honorar

Als vermeintlicher Drahtzieher und Financier des Films gilt der Wiener Anwalt M. Gegen ihn hat Strache-Vertrauter Gudenus mehrere Verfahren angestrebt – darunter Herausgabe und Löschung des Videos sowie die Zahlung von Schadenersatz. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien sämtliche Ansprüche abgewiesen hat, hat sich Gudenus an den OGH gewandt. Gudenus ist überzeugt, dass M. seinen Bekanntsheitsgrad genutzt habe, um aus dem Ibiza-Video Profit zu schlagen. Und damit stünde ihm ein "Verwendungsanspruch", sprich ein Honorar zu. 

Brisanz wegen FPÖ-Funktion

Das sieht der OGH anders, wie Die Presse zunächst berichtet hat. Ein Honorar stehe Gudenus für seinen Auftritt nicht zu. Im Kern gibt der OGH der Argumentation von M. Recht.  Der Anwalt argumentierte, nicht aus Gewinnstreben gehandelt zu haben. Der Versuch, das Video zu verkaufen, hätte lediglich die  Veröffentlichung sichern und Schäden durch das "typische Whistleblower-Schicksal" abwenden sollen. Die Brisanz erhalte das Video wegen Gudenus' Funktion, nicht seiner Person. Außerdem berechtige die Teilnahme an einem Gespräch nicht zur Rechnungslegung.

Ausschnitt aus dem Ibiza-Video
Bis heute unbekannt: Wer die angebliche Oligarchen-Nichte wirklich ist.

Zurück ans Zivilgericht

In dem äußerst komplexen Urteil wurde Gudenus aber zumindest teilweise Recht gegeben. Auch wenn er keinen Anspruch auf ein "Honorar" hat, sind einige Anliegen von Gudenus wieder offen: Dazu gehört die Forderung, ihm das Video auszuhändigen, es zu löschen und bekanntzugeben, an wen es weitergegeben wurde. Über diese Punkte muss das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erneut entscheiden.

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