FPÖ-Klatsche: Partei muss Entschädigung an Meinl-Reisinger zahlen
- Gerichtlicher Vergleich nach falschem Geldkoffer-Vorwurf
- Erneute Entschädigung und Widerruf auf FPÖ TV
- NEOS jubeln über Urteil – weitere Verfahren offen
Im juristischen Schlagabtausch zwischen NEOS und FPÖ haben die Freiheitlichen eine Schlappe erlitten: Wegen der Behauptung, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger reise mit einem "Geldkoffer voller Steuergelder" in die Ukraine, muss die Partei erneut eine Entschädigung zahlen. Ein entsprechender Vergleich vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen ist nun rechtskräftig.
Gerichtlicher Vergleich nach falschem Geldkoffer-Vorwurf
Die FPÖ hatte der Außenministerin vorgeworfen, im Rahmen ihrer Dienstreisen Bargeld in Millionenhöhe in Koffern in die Ukraine zu transportieren, um dort österreichisches Steuergeld zu übergeben. Gegen diese Falschbehauptung wehrte sich die NEOS-Politikerin gerichtlich – mit Erfolg.
Im Verfahren vor dem Wiener Landesgericht gegen den FPÖ-Parlamentsklub einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Dieser nimmt die Freiheitlichen streng in die Pflicht: Neben einer Zahlungsverpflichtung muss die Partei ihre Behauptungen auch öffentlich richtigstellen.
Erneute Entschädigung und Widerruf auf FPÖ TV
Die gerichtliche Einigung sieht vor, dass die FPÖ eine erneute Entschädigung in der Höhe von 3.000 Euro leisten muss. Bereits Ende September hatte das Oberlandesgericht Wien die Freiheitlichen wegen übler Nachrede in derselben Causa rechtskräftig zur Zahlung von 3.000 Euro verurteilt.
Zusätzlich verpflichtet der aktuelle Vergleich die Partei dazu, einen öffentlichen Widerruf der Falschmeldung auf ihrem eigenen Videokanal „FPÖ TV“ zu veröffentlichen, wo die Vorwürfe zuvor verbreitet worden waren.
NEOS jubeln über Urteil – weitere Verfahren offen
Bei den NEOS zeigte man sich erfreut über den juristischen Erfolg gegen die politische Konkurrenz. NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos betont in einer ersten Stellungnahme, dass Fake News nicht ohne Konsequenzen blieben, und fordert die FPÖ auf, derartige Kampagnen umgehend einzustellen.
Mit der Entscheidung vor dem Wiener Straflandesgericht ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. In der Causa um die angeblichen Geldkoffer-Reisen von Beate Meinl-Reisinger sind derzeit noch zwei weitere zivilrechtliche Verfahren anhängig.