August Wöginger: Urteil ist da – schuldig!
- Das Urteil im Postenschacher-Prozess
- Strafe für August Wöginger
- Postenschacher-Vorwurf 2017
- Chats belasten Wöginger
- Übergangene Bewerberin
- Diversion aufgehoben
- Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil im "Postenschacher-Prozess" um August Wöginger ist gefallen: Der ÖVP-Klubobmann wird am Montag am Landesgericht Linz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch schuldig gesprochen. Auch zwei mitangeklagte Finanzbeamte werden verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich.
Strafe für August Wöginger: Bedingte Haft und hohe Geldstrafe
Im Zuge des Urteils gegen August Wöginger verhängt das Gericht eine Strafe von sieben Monaten bedingter Haft. Zusätzlich muss Wöginger eine Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro zahlen.
Die beiden mitangeklagten Beamten erhalten ebenfalls sieben Monate bedingte Haft sowie Geldstrafen von 33.840 beziehungsweise 22.680 Euro.
Postenschacher-Vorwurf gegen Wöginger aus dem Jahr 2017
Postenschacher-Vorwurf gegen August Wöginger aus dem Jahr 2017
Im Zentrum des Prozesses steht der Vorwurf, dass im Jahr 2017 ein ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Gründen den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau erhalten hat.
Laut Anklage soll August Wöginger über den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf die Besetzung genommen haben. Die beiden Beamten sollen den Kandidaten in der Kommission gezielt bevorzugt haben.
Chats belasten Wöginger im Prozess
Besondere Aufmerksamkeit haben Chatnachrichten erregt, die auf dem Handy von Thomas Schmid gefunden worden sind.
Darin schreibt Schmid: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“
Wöginger antwortet: „echt super!! Bin total happy 😁👍😁 DANKESCHÖN“
Diese Nachrichten wertet die Anklage als Beleg für die Intervention im Besetzungsverfahren.
Übergangene Bewerberin bringt Fall ins Rollen
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Beschwerde der Finanzbeamtin Christa Scharf. Sie wurde im Bewerbungsverfahren übergangen, obwohl sie laut späterer Einschätzung besser geeignet gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihr recht. In weiterer Folge erstattet sie Anzeige, wodurch der Fall ins Rollen kommt.
Diversion aufgehoben: Prozess statt Einigung
Das Verfahren schien mit Beginn am 7. Oktober 2025 rasch erledigt zu sein. Der ÖVP-Klubobmann und die beiden mitangeklagten Beamten übernehmen Verantwortung und stimmen einer sogenannten Diversion zu.
Im Zuge dieser Einigung verpflichtet sich August Wöginger zu einer Zahlung von 44.000 Euro, die beiden Beamten zu 22.000 beziehungsweise 17.000 Euro. Zusätzlich sollen alle drei jeweils 500 Euro an die übergangene Bewerberin Christa Scharf leisten.
Das Oberlandesgericht Linz hebt die Diversion schließlich auf. Begründung: Eine Diversion ist nur bei geringfügigen Vergehen zulässig, was in diesem Fall nicht gegeben sei. Das Verfahren wurde daher fortgesetzt.
Urteil nicht rechtskräftig
Das heute gefallene Urteil gegen August Wöginger ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen.