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Gil Ofarim/  Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für weitere Entwicklungen im Fall Gil Ofarim.
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für weitere Entwicklungen im Fall Gil Ofarim.
APA-Images / Action Press / Wehnert, Matthias

Gil Ofarim: Paukenschlag nach neuen Aussagen

10.02.2026 um 14:31, Jovana Borojevic
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Neue Aussagen von Gil Ofarim sorgen für Aufsehen, doch die Justiz zieht eine klare Linie. Warum der Fall nicht neu aufgerollt wird ...

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Der Fall Gil Ofarim sorgt erneut für Schlagzeilen. Der Sänger hatte zuletzt im RTL-Dschungelcamp über angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme gesprochen. Damit rückte ein Fall wieder ins Rampenlicht, der Österreich und Deutschland bereits 2021 beschäftigt hatte. Damals hatte Ofarim öffentlich behauptet, Opfer antisemitischer Äußerungen eines Leipziger Hotelmitarbeiters geworden zu sein. Der Vorwurf wurde später als falsch eingestuft. 

Strafverfahren endgültig eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte nun klar: Es gibt keinen Anlass für neue Ermittlungen. Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim bereits am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. 

Keine rechtlichen Folgen mehr

Damit ist auch klar: Weitere Konsequenzen für Ofarim sind ausgeschlossen. Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe dürfen nicht erneut in einem neuen Verfahren verfolgt werden. Auch spätere öffentliche Äußerungen des Sängers können rechtlich nichts mehr verändern. Die Staatsanwaltschaft sieht in seinen jüngsten Aussagen lediglich Wiederholungen von Argumenten, die bereits im Strafprozess im November 2023 vorgebracht wurden. 

Kein Freispruch – aber Schlussstrich

Trotzdem betont die Staatsanwaltschaft: Die Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch. Das Landgericht Leipzig hatte festgehalten, dass durch Ofarims Geständnis, seine Entschuldigung beim Geschädigten und die Erfüllung der Auflagen das öffentliche Interesse an einer weiteren Strafverfolgung weggefallen sei. Ein Urteil sei daher nicht mehr notwendig gewesen.

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