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Thema der Woche: Unerwünschte Kosten bei Autoreisen in den Urlaub

07.07.2015 um 15:50, Sarah Merl
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Wer mit dem Pkw im Ausland unterwegs ist, sollte sich im Vorhinein über die jeweils gültigen Bußgeldkataloge informieren.

Wenn’s Herrn und Frau Österreicher in die Ferne zieht, benützen sie nach wie vor am liebsten ihr eigenes Auto. Seit vielen Jahren schon ist der PKW Anreisemittel Nummer 1 im Haupturlaub. Vor einer Autoreise ins Ausland sollte man sich aber eingehend über die jeweiligen nationalen Bestimmungen informieren. Die Strafen für Verstöße sind nämlich unter Umständen weitaus drakonischer als in Österreich.

Don’t Drink & Drive. Am drastischsten geht Italien gegen Alkoholsünder vor. „Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,5 Promille, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden, und in Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis. Am teuersten kann Alkohol am Steuer in Großbritannien werden – umgerechnet bis zu 7.010 Euro Strafe ist möglich.

Teuerste Länder. Europäische Spitzenreiter bei der Strafhöhe sind die skandinavischen Länder – allen voran Norwegen, das die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie für Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro) berechnet. Eine interessante Lösung haben die Finnen entwickelt: Dort orientiert sich der Strafrahmen am Einkommen – wer mehr verdient, zahlt auch mehr.

Wechselkurse. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich einige Strafsätze außerdem währungsbedingt geändert. "Der derzeit schwache Eurokurs sorgt vor allem in Großbritannien und der Schweiz für teils drastische Erhöhungen bei den Strafsätzen", warnt Kristina Tauer. "Beim Überfahren einer roten Ampel werden in Großbritannien nun umgerechnet bis zu 1.400 Euro fällig.“ Happig werden Rotlicht-Vergehen auch in Kroatien geahndet. "Übersieht man hier eine rote Ampel, kostet das 260 Euro", weiß die ÖAMTC-Reiseexpertin. "Wer 20 km/h zu schnell fährt, zahlt ab 65 Euro, bei 50 km/h zuviel sind es mindestens 660 Euro Strafe." Parkplätze wiederum dürften in Spanien ein besonders rares Gut sein. Falschparken kann bis zu 200 Euro kosten. Wer ohne angelegten Gurt fährt, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen: Der Strafrahmen dafür beginnt bei 200 Euro.

Souvenirs. Zahlungsbescheide aus dem EU-Ausland sollte man keinesfalls ignorieren – sie können auch in Österreich exekutiert werden. Auch Bescheide aus Italien, das den EU-Rahmenbeschluss, der die wechselseitige Vollstreckung ermöglichen soll, noch nicht ratifiziert hat, sollten nicht einfach in den Papierkorb wandern. Auch bei der späteren Wiedereinreise ist die Einforderung der noch nicht verjährten Strafe möglich, samt einem Rattenschwanz an zusätzlichen Gebühren oder sonstigen Komplikationen. „Wer einen ausländischen Strafbescheid erhält, sollte sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung in jedem Fall an unsere Rechtsberatung wenden“, rät die Verkehrsjuristin Christina Holzer-Weiß vom ÖAMTC Salzburg. Infos unter: www.oeamtc.at/rechtsberatung

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