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Abseits der klassischen Bestattung gibt es immer mehr Wege, geliebte Verstorbene zu würdigen | Credit: iStock.com/dragana991
Abseits der klassischen Bestattung gibt es immer mehr Wege, geliebte Verstorbene zu würdigen
Abseits der klassischen Bestattung gibt es immer mehr Wege, geliebte Verstorbene zu würdigen
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5 würdevolle Alternativen zur klassischen Bestattung

10.03.2021 um 15:48, Ute Daniela Rossbacher
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Immer mehr Familien wollen ihre Verstorbenen nach deren Tod in besonderer Weise würdigen. Mit individuellen Akzenten im Rahmen der Trauerfeier lassen sich Erinnerungen schaffen, die noch lange Zeit Trost und Halt spenden.

Stirbt ein geliebter Mensch, sind die Hinterbliebenen oft im Schock über den plötzlichen Verlust mit den nötigen bürokratischen Wegen und der Planung der Trauerfeier zusätzlich gefordert. Das ist nur zu verständlich. Die kleinen Details im Auge zu behalten, angefangen mit dem Foto für die Parte bis zum passenden Zitat, helfen, dem Vermächtnis des Verstorbenen gerecht zu werden. Nicht zu vergessen die Frage nach der Art der Bestattung. Zu wissen, dass die Entscheidung ganz im Sinne des geliebten Menschen gewesen wäre, der nun nicht mehr ist, trägt am Ende wesentlich zu einer versöhnlichen Trauerarbeit bei.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall hängen vor allem vom Sterbeort ab, danach richten sich Verständigungswege und Bestattungsfristen. In weiterer Folge geht es an die Planung und Umsetzung der Bestattung. Hier zeichnet sich ein Trend ab: Von den klassischen Bestattungsformen wie Erd- oder Feuerbestattung hin zu alternativen Angeboten. Unterstützt werden Angehörige bei allen Entscheidungen und Wegen von einem Bestatter ihrer Wahl.

Was im Todesfall zu tun ist

Diese Frage ist davon abhängig, wo der geliebte Mensch gestorben ist: Tritt der Todesfall daheim ein, müssen der Hausarzt oder die Rettung verständigt werden. Zur Unterstützung von Beginn an kann bereits unmittelbar nach dem Todesfall das Bestattungsunternehmen der eigenen Wahl kontaktiert werden. Es gibt Auskunft über die weiteren Schritte. Bis zur offiziellen Feststellung des Todes durch die Totenbeschau – in Wien übernimmt die MA15 diese Aufgabe – darf der Leichnam nicht bewegt werden. Es ist ratsam, Befunde, Krankenberichte und Rezepte zur Hand zu haben, damit die Todesumstände so rasch und einwandfrei als möglich geklärt werden können und sich Fremdverschulden ausschließen lässt. Sobald der Leichenbegleitschein vorliegt, kann der Verstorbene vom Bestattungsunternehmen überstellt werden.

Es empfiehlt sich, zu diesem Zeitpunkt bereits Kleidung zurechtzulegen, in der der Verstorbene bestattet werden soll.

Ist der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, erfolgen die abschließenden Untersuchungen vor Ort. Nach Freigabe durch das Krankenhaus kann das Bestattungsunternehmen den Leichnam holen. Die Angehörigen haben je nach Bundesland zwischen fünf und maximal zehn Tagen Zeit, das zu veranlassen. Für Pflegeheime gilt, dass der Verstorbene noch am selben Tag nach Freigabe abtransportiert werden muss.

Bürokratische Wege nach dem Todesfall

Sobald der Tod des Angehörigen amtlich bestätigt wurde, muss jener innerhalb eines Werktages beim Standesamt gemeldet werden. Dafür sind der Totenbeschauschein, die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, der Meldezettel, die Heirats-/Scheidungsurkunde sowie der Nachweis des akademischen Grades beizubringen. Das Standesamt meldet den Verstorbenen bei der Meldebehörde (ZMR) ab. Amtliche Dokumente oder Ausweise verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

Das Standesamt verständigt in diesem Zuge auch das Verlassenschaftsgericht über den vorliegenden Todesfall. Im Zuge dieses Verfahrens wird automatisch der zuständige Notar verständigt, der sich mit den Hinterbliebenen bezüglich der Testamentseröffnung in Verbindung setzt.

Im zweiten Schritt sind alle weiteren Abmeldungen erforderlich, darunter die Kontoverbindung, der Mietvertrag inklusive Strom, Post, Internet, Rundfunkbewilligung und Heizung, Bank- und Versicherungsverträge, KFZ-Zulassungsstelle, Mitgliedschaften, Abos oder die Kündigung des Telefonvertrages. Zu verständigen sind überdies der Dienstgeber oder die Pensionsstelle. Auskünfte und Beratung bieten dazu auch Bestattungsunternehmen, die mit sämtlichen Formalitäten im Todesfall vertraut sind. Hilfreich ist dazu eine Checkliste.

Klassische oder alternative Bestattungsform

Ungeachtet dessen, ob sich die Hinterbliebenen für eine Erd- oder Feuerbestattung entscheiden: Die Verwendung eines Sarges ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dafür variieren – je nach Material und Ausstattung.

Anstelle der klassischen Bestattungsformen treten vermehrt alternative Lösungen, die der Individualität und Einzigartigkeit des geliebten Menschen in noch ausgeprägterem Maße Rechnung tragen sollen. Vor allem fünf Varianten werden immer häufiger gewählt, zum Beispiel dann, wenn der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft mehr angehörte oder sich aus Gründen der Nachhaltigkeit oder Naturverbundenheit eine besondere Bestattung gewünscht hat.

1. Urne für Zuhause

Gefühlt den Menschen, der nicht mehr ist, aber im Herzen bleibt, weiterhin um sich zu haben, veranlasst zunehmend mehr Hinterbliebene, die Asche des Partners oder Familienmitglieds in einer dekorativen Urne in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Die behördliche Genehmigung, die dafür erforderlich ist, wird beispielsweise in Wien von der MA40 erteilt.

2. Diamantenbestattung

Aus der Asche des Verstorbenen, die bei der Feuerbestattung entsteht, wird dank eines besonderen Verfahrens ein Erinnerungsdiamant gefertigt. Das Besondere ist, dass er – wie der Verstorbene – einzigartig ist und in Form und vor allem Farbe variiert.

3. Baum-/Waldbestattung

Der Wunsch, nach dem Ableben wieder eins mit der umgebenden Natur zu werden, ist in vielen Menschen gegenwärtig, sowie ein Gedanke, der einen mit der Gewissheit des Todes zumindest bis zu einem gewissen Grad aussöhnt. Bei einer Baum-/Waldbestattung wird eine biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes auf einem Waldfriedhof beigesetzt. Auch im eigenen Garten ist dies nach Einholung einer entsprechenden Genehmigung möglich. Die Verabschiedung findet in all diesen Fällen am jeweiligen Baum statt.

Die Zahl der Waldfriedhöfe in Österreich nimmt stetig zu. Im Raum Wien/Niederösterreich allein gibt es eine ansehnliche Auswahl, darunter der Wald der Ewigkeit Gießhübl, der Wald der Ewigkeit Bisamberg oder der Klosterwald am Kahlenberg.

Neben dem tröstlichen Gedanken ergeben sich für die Hinterbliebenen auch praktische Nebeneffekte: Friedhofsgebühren entfallen, eine Grabpflege ist nicht erforderlich.

4. Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird nach der Krematierung die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne verwahrt und im Rahmen einer Trauerfeier vom Bord eines Schiffes vom Kapitän zu Wasser gelassen. Für diese Art der Bestattung ist eine Genehmigung erforderlich. Die Hinterbliebenen müssen außerdem eine schriftliche Erklärung beibringen, in der der persönliche Bezug des Verstorbenen zum Wasser dargelegt wird. Zur Bestattung stehen etwa rund um Wien amtlich genehmigte Seefriedhöfe zur Verfügung.

5. Naturbestattung im Ausland

Dank der zunehmenden internationalen Vernetzung von Bestattungsunternehmen wird es einfacher, auf Wunsch der Trauerfamilie eine Bestattung im Ausland zu organisieren. Sei es, dass die Urne des Verstorbenen im Meer oder in einem Berg bestattet oder die Asche in der Luft verstreut werden soll.

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