Direkt zum Inhalt
Amazon Prime Video Logo auf einem Bildschirm vor Streaming-Inhalten – Symbolbild zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Werbung im Abo.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht mit einer Sammelklage gegen Amazon Prime Video vor.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht mit einer Sammelklage gegen Amazon Prime Video vor.
gguy / Shutterstock.com

Amazon Sammelklage: Auch Österreicher betroffen – jetzt kostenlos anschließen

22.05.2026 um 09:01, Stefanie Hermann
min read
Amazon Prime mit Werbung sorgt für Ärger: Sammelklage läuft. Auch Österreicher können teilnehmen – jetzt kostenlos eintragen und Ansprüche sichern.

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht vor einem möglichen Rückschlag. Im Verfahren gegen den Streamingdienst Amazon Prime Video deutet sich an, dass die Sammelklage in erster Instanz scheitern könnte. Ein Urteil wird für den 17. Juli erwartet.

Im Zentrum steht die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024. Kundinnen und Kunden mussten seitdem entweder Werbung akzeptieren oder für ein werbefreies Erlebnis zusätzlich bezahlen.

Amazon Prime Video: Werbung trotz Abo

Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich um eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Die Kritik: Amazon hat Werbung eingeführt, ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen.

Zugleich wurde die Bild- und Tonqualität im Standard-Abo reduziert. Wer weiterhin die gewohnte Qualität nutzen wollte, musste ein Zusatz-Abo für monatlich 2,99 Euro abschließen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet dieses Modell als versteckte Preiserhöhung und fordert Schadenersatz für betroffene Kundinnen und Kunden.

Gericht äußert Zweifel an Klage

Das zuständige Gericht hat jedoch erhebliche Zweifel an der Argumentation der Klägerseite erkennen lassen. Insbesondere ist unklar, ob Amazon in seinen Nutzungsbedingungen tatsächlich eine dauerhafte Werbefreiheit zugesichert hat. Diese Unsicherheit könnte zur Abweisung der Klage in erster Instanz führen.

Klage gegen Amazon: Fall geht wohl bis zum Bundesgerichtshof

Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist das Verfahren damit aber keineswegs beendet. „Sollte das Urteil wie angekündigt am 17. Juli negativ ausfallen, wäre dies eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Rechtsexperte Michael Hummel. "Wir werden den Fall daher dem Bundesgerichtshof vorlegen.“

Eine endgültige Entscheidung könnte sich jedoch hinziehen. Hummel rechnet erst im Laufe des Jahres 2027 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Teilnahme an Amazon-Sammelklage weiterhin möglich

Die Sammelklage stößt auf großes Interesse: Rund 220.000 Betroffene haben sich bereits angeschlossen. Auch österreichische Konsumentinnen und Konsumenten können teilnehmen.

Wer am 5. Februar 2024 ein Prime-Abo hatte, kann sich noch bis zum 9. Juni 2026 in das Klageregister eintragen. Die Teilnahme ist kostenlos und könnte im Erfolgsfall zu einer finanziellen Entschädigung führen.

Signalwirkung für die gesamte Branche

Der Fall hat über Amazon hinaus Bedeutung. Sollte der Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnte das weitreichende Folgen für ähnliche Geschäftsmodelle haben.

Viele Unternehmen setzen zunehmend auf hybride Modelle aus Abo und Werbung. Die rechtliche Bewertung dieser Praxis ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon könnte daher zum Präzedenzfall für den digitalen Konsumentenschutz in Europa werden.

Quellen und weiterführende Informationen

more