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Gericht spricht Obmann frei.
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Zolnierek/iStock.com

Nach Todesfall im Bioenergiebetrieb: Urteil gefallen

18.08.2025 um 13:59, Yunus Emre Kurt
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Ein tragischer Unfall in der Oststeiermark: Ein Arbeiter starb in einer Förderschnecke. Der Betriebsobmann wurde nun vom Gericht freigesprochen.

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Ein tragischer Arbeitsunfall in einem Bioenergiebetrieb in der Oststeiermark hat nun auch die Gerichte beschäftigt. Am Montag stand am Landesgericht Graz ein Betriebsobmann vor Gericht, nachdem im März ein Arbeiter in eine Förderschnecke geraten und tödlich verunglückt war. Der Vorwurf lautete grob fahrlässige Tötung, am Ende sprach das Gericht jedoch einen Freispruch aus.

Das Unglück im März

Der Unfall ereignete sich beim Anliefern von Hackschnitzeln. Ein Arbeiter war auf das Förderband gestiegen, ohne die Anlage zuvor auszuschalten. Dabei verfing er sich in der Förderschnecke und wurde immer weiter hineingezogen. Warum der Mann diesen riskanten Schritt tat, konnte nicht geklärt werden.

Notschalter nicht erreichbar

Besonders tragisch: Der eigentlich vorgesehene Notschalter befand sich im Büro, eine Tür, die normalerweise offensteht, war an diesem Tag versperrt. Den Schlüssel trug ausgerechnet der verunglückte Arbeiter bei sich. Erst über einen Umweg gelang es dem Sohn des Betriebsobmanns, einen weiteren Notschalter zu erreichen und die Maschine zu stoppen. Für den Schwerverletzten kam jedoch jede Hilfe zu spät.

Streitpunkt: Sicherheitsauflagen

Die zentrale Frage vor Gericht drehte sich darum, ob der Notschalter ausreichend zugänglich angebracht war. Während ein Gutachter dies verneinte, hielt die Behörde die Auflagen für erfüllt. Der Betriebsobmann hatte stets betont, sämtliche Vorschriften eingehalten zu haben. Der Verteidiger kritisierte, dass weder Staatsanwaltschaft noch Gutachter die behördlichen Akten ausreichend geprüft hätten.

Freispruch trotz tragischem Ausgang

Richter Erik Nauta sprach den Angeklagten schließlich frei. Zwar handle es sich um ein „sehr tragisches Unfallgeschehen“, die Verantwortung für die fehlende Erreichbarkeit des Schalters könne dem Beschuldigten jedoch nicht zugerechnet werden, da die Auflagen formal erfüllt waren. Er mahnte den Obmann dennoch, sein Mitgefühl gegenüber den Hinterbliebenen deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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