Schuh-Proxauf: Streit um Millionenerbe entbrannt
- Immobilien, Bahamas und Bargeld
- Haushälterin wurde Universalerbin
- Zweites Testament: Zettel im Sanatorium
- Zweifel an Gültigkeit
Um das Erbe der einstigen Skirennläuferin Anneliese Schuh-Proxauf ist ein erbitterter Rechtsstreit entbrannt. Wie der ORF Tirol berichtet, kämpfen zwei Personen um den Nachlass der Tiroler Sport- und Unternehmerlegende: ihre langjährige Haushälterin und ein Richter des Landesgerichts Innsbruck. Beide beanspruchen das Erbe für sich, gestützt auf je ein Testament, das jeweils sie zur Alleinerbin bzw. zum Alleinerben erklärt.
Immobilien, Bahamas und Bargeld
Der Nachlass der 2020 verstorbenen Schuh-Proxauf hat es in sich: Ein Anwesen in Toplage über Innsbruck, mehrere Wohnungen und Liegenschaften auf den Bahamas sowie erhebliche Bargeldreserven zählen zur Erbmasse. Ursprünglich stammt ein Großteil des Vermögens aus dem Verkauf des gemeinsamen Flugunternehmens mit ihrem Ehemann, das sie an Swarovski veräußert hatte. Teile der Erlöse wurden in der Schweiz deponiert.
Haushälterin wurde Universalerbin
Im Sommer 2020, nur wenige Monate vor ihrem Tod, setzte Schuh-Proxauf ihre langjährige Haushälterin und Freundin in einem notariell beurkundeten Testament zur Universalerbin ein. Das Dokument wurde vor Zeugen errichtet. Am 17. November 2020 verstarb die ehemalige Spitzensportlerin. Kurz darauf tauchte ein zweites Testament auf, mit einem völlig neuen Begünstigten.
Zweites Testament: Zettel im Sanatorium
Wenige Wochen vor ihrem Tod soll Schuh-Proxauf ein weiteres, diesmal handschriftliches Testament im Sanatorium verfasst haben. Darin wurde ein hochrangiger Innsbrucker Richter, der die Verstorbene laut eigenen Angaben über Jahre hinweg juristisch beriet, zum Alleinerben erklärt. Das Schriftstück ist in der Kanzlei von Schuh-Proxaufs Anwalt Hermann Holzmann aufgetaucht. Testamentszeugin sei seine Ehefrau, die auf Wunsch der Ex-Skirennläuferin Schreibzeug ins Sanatorium gebracht habe. „Sie war im hohen Alter natürlich nicht mehr in der Lage, sonderlich gut zu schreiben. Sie hat lange gebraucht, aber für diesen einen Satz, um den Erben zu bestimmen, hat es gereicht”, zitiert der ORF den Anwalt. Die Schrift sei „zweifelsfrei“ von Schuh-Proxauf.
Zweifel an Gültigkeit
Der Anwalt der Haushälterin, Matthias Kapferer, zweifelt massiv an der Rechtsgültigkeit des zweiten Testaments: „Sie war zu diesem Zeitpunkt blind, deswegen ist das allein rechtlich schon fraglich.“ Laut Kapferer gebe es medizinische Aussagen, die diese Blindheit bestätigen. Ein gerichtlich angeordnetes Gutachten soll jetzt klären, ob die Verstorbene überhaupt testierfähig war, also in der Lage, ihren letzten Willen rechtswirksam festzulegen. Kapferer zeigt sich irritiert: „Sehr sonderbar, wenn jemandem, der die Verstorbene immer wieder beraten hat, das komplette Erbe mit hohen Vermögenswerten zufällt.“