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Ein Mann mit blauer Farbe im Gesicht.
In den Niederlanden boomt der Verkauf von "Smurf-Sprays".
In den Niederlanden boomt der Verkauf von "Smurf-Sprays".
Alejo Manuel Avila / dpa / picturedesk.com

Nach Mord: Frauen rüsten sich mit "Schlumpf-Spray" aus

28.08.2025 um 15:00, Simone Reitmeier
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Kein Pfeffer, sondern Farbe: Mit dem "Schlumpf-Spray" laufen Angreifer drei Tage lang mit blauer Fratze herum. Ein möglicher Vorteil für Fahndungen.

Der Schock im niederländischen Örtchen Abcoude, etwa 15 Kilometer von Amsterdam entfernt, sitzt immer noch tief. Vergangene Woche wurde dort ein 17-jähriges Mädchen ermordet. Seither boomt ein Selbstverteidigungsprodukt, der sogenannte Schlumpf-Spray. 

Polizei hört Hilfeschreie

Das Mädchen war gegen 4.00 Uhr morgens auf dem Nachhauseweg von einer Party in Amsterdam. Als sie mit ihrem E-Bike eine Straße entlangfuhr, bemerkte sie plötzlich, dass sie verfolgt wurde. Aus Angst wählte sie den Notruf, die Polizei hörte die 17-Jährige noch schreien, kam aber zu spät. Als sie am Tatort eintraf, war die junge Frau schon tot. Sie wurde erstochen. Im Verdacht steht ein 22-jähriger Asylbewerber, der bereits festgenommen wurde. 

Pfefferspray in Österreich erlaubt

Nicht nur in Holland fühlen sich Frauen insbesondere nachts zunehmend unsicher, wenn sie allein unterwegs sind. Anders als in Österreich darf in den Niederlanden kein Pfefferspray mitgeführt werden. Hierzulande darf zur Selbstverteidigung jeder einen Pfefferspray mitführen, sofern man über 18 Jahre ist und kein Waffenverbot besteht. In den Niederlanden ist das allerdings illegal. Wie Thalissa Leakat, Betreiberin eines Onlineshops für Selbstverteidigungsprodukte, gegenüber niederländischen Medien erklärt, wurde sie einst selbst belästigt und hat sich auf die Suche nach legalen Produkten gemacht. So ist nicht nur ihr Geschäft entstanden, bei ihrer Recherche stieß sie auch auf ein Produkt namens „Schlumpf-Spray“ (engl. "Smurf-Spray"). 

Gesicht wird blau eingefärbt

Anders als bei einem Pfefferspray befinden sich im Schlumpfspray keine Reizstoffe, sondern Lebensmittelfarbe. Einmal aufgesprüht, soll sie etwa drei Tage nicht abwaschbar sein und so einen Straftäter markieren, damit er quasi sichtbar ist. Im ersten Augenblick des Aufsprühens soll die schaumige Konsistenz außerdem die Sicht einschränken und so dem Opfer einen Vorteil zur Flucht verschaffen. 

Vorteil für Fahndung

Dieser Spray fällt nicht unter das Waffengesetz und darf daher in Österreich grundsätzlich von jedem mitgeführt werden, erläutert die Polizei auf Anfrage von Weekend. Auch für die Fahndung könne es unter Umständen nützlich sein, wenn der Täter quasi markiert sei. 

Leichtfertiger Einsatz

Schwierig werde es nur, wenn der Spray leichtfertig eingesetzt wird. Beispielsweise, wenn sich eine Frau bedroht fühlt, einen Mann damit besprüht und sich dann aber herausstellt, dass von dem vermeintlichen Täter keine Gefahr ausging. Dann könne sich mitunter die Frau strafbar machen, ein Gericht müsse darüber entscheiden. Der Einsatz von Pfefferspray ist beispielsweise ausschließlich in Notsituationen erlaubt. Eine solche liegt nur dann vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Ein Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden. 

Täter abschrecken

Ob das 17-jährige Mädchen aus Abcoude mit einem Schlumpf-Spray eine Chance gehabt hätte, kann aus heutiger Sicht wohl niemand sagen. Bislang ist auch kein Fall bekannt, bei dem der Spray zum Fahndungserfolg führte. Einsatz und Drohung könnten für einen Täter unter Umständen aber abschreckend wirken, was Vorteile für eine Flucht bedeuten würde.

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