Neue Pickerl-Regel: Das ändert sich jetzt
- Neue Pickerl-Regel beschlossen
- So ändern sich die Begutachtungsintervalle
- Weitere Neuerungen für Autofahrer
- Mehr E-Ladestationen und autonomes Fahren
Auf Österreichs Autofahrer kommt eine der größten Änderungen beim §57a-Pickerl der vergangenen Jahre zu. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat eine umfassende Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen. Herzstück der Reform sind deutlich längere Intervalle für die verpflichtende Fahrzeugbegutachtung.
Stimmen FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS für die Novelle, enthielten sich die Grünen wegen Sicherheitsbedenken. Bevor die neuen Regeln gelten, muss das Gesetz noch vom Nationalrat beschlossen werden.
Neue Pickerl-Regel beschlossen
Bisher galt für die §57a-Begutachtung die sogenannte 3:2:1-Regel. Das bedeutet: Die erste Überprüfung erfolgt drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später und anschließend ist das Pickerl jedes Jahr fällig.
Künftig wird daraus die 4:2:2:2:1-Regel. Die erste Begutachtung erfolgt erst nach vier Jahren. Danach folgen drei weitere Überprüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst anschließend müssen Fahrzeuge wieder jährlich überprüft werden.
Die neuen Intervalle sollen mit 19. Mai 2027 in Kraft treten. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sprach von einer spürbaren Entlastung für hunderttausende Autofahrer.
So ändern sich die Begutachtungsintervalle
Durch die Reform müssen Besitzer neuer Fahrzeuge in den ersten zehn Jahren deutlich seltener zur Pickerl-Überprüfung. Insgesamt reduziert sich die Zahl der Begutachtungen in diesem Zeitraum um drei Termine.
Kritik kommt allerdings von den Grünen. Sie verweisen auf Einschätzungen des ÖAMTC, wonach längere Prüfintervalle bei bestimmten Fahrzeugen Sicherheitsrisiken mit sich bringen könnten. Besonders bei Mopeds könnten Manipulationen an Technik oder Abgasanlagen dadurch später entdeckt werden.
Weitere Neuerungen für Autofahrer
Neben den neuen Pickerl-Regeln enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche weitere Änderungen. Werkstätten müssen künftig keine zweite Ausfertigung des Begutachtungsgutachtens mehr aufbewahren. Außerdem werden digitale Prüfnachweise bei Fahrtenschreiberkontrollen ermöglicht.
Auch Fahrschulen sind betroffen. Sie werden künftig verpflichtet, ihre Preise transparent zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden Regelungen für Baustellenfahrzeuge, Deckkennzeichen und Kontrollen im Schwerverkehr angepasst.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen. Für deren Besitzer gelten künftig dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Personen mit Wohnsitz in Österreich.
Mehr E-Ladestationen und autonomes Fahren
Parallel zur Kraftfahrgesetz-Novelle beschloss der Verkehrsausschuss auch Änderungen im Bundesstraßengesetz. Ziel ist ein schnellerer Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Künftig sollen entlang wichtiger Verkehrsachsen spätestens alle 25 Kilometer Schnellladestationen verfügbar sein.
Zusätzlich schafft die Novelle die rechtlichen Voraussetzungen für Tests fahrerloser Fahrzeuge auf Österreichs Straßen. Auch das Luftfahrtgesetz wird modernisiert. Neue Regelungen betreffen unter anderem Drohnen, Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr und den Ausbau sogenannter U-Spaces für den Drohnenbetrieb.
Werden die Gesetzesänderungen wie geplant noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen, treten die neuen Pickerl-Intervalle im Mai 2027 offiziell in Kraft.