Ab Oktober: Das ändert sich jetzt für werdende Eltern
- Erweiterung des Leistungskatalogs ab Oktober 2026
- Neue Untersuchungen und Beratungsangebote für Schwangere
- Ausbau der Vorsorge bei Säuglingen und Kleinkindern
- Übergangslösung mit Zusatzheft statt digitalem Pass
- Organisatorische Anlaufschwierigkeiten und Einigung
Mit 1. Oktober 2026 tritt in Österreich eine umfassende Reform des Vorsorgeprogramms für Schwangere und Kleinkinder in Kraft. Der ehemals als Mutter-Kind-Pass bekannte und seit 2024 offiziell in Eltern-Kind-Pass umbenannte Leitfaden wird um zahlreiche medizinische Untersuchungen, Beratungsgespräche und Laborleistungen erweitert. Ziel der Anpassungen ist eine modernere, ganzheitlichere Betreuung, die neben der rein körperlichen Entwicklung auch psychosoziale Faktoren stärker berücksichtigt.
Erweiterung des Leistungskatalogs ab Oktober 2026
Die Änderung ab Oktober 2026 stellt eine der umfangreichsten inhaltlichen Überarbeitungen seit Bestehen des Programms dar. Das erweiterte Untersuchungsprogramm gilt bundesweit einheitlich für alle werdenden Mütter und Väter. Trotz der Aufstockung des Katalogs ändern sich die Nachweispflichten für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe nicht: Die dafür verbindlich nachzuweisenden Termine bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bleiben bestehen, während viele der neuen Angebote als freiwillige Zusatzleistungen konzipiert sind.
Neue Untersuchungen und Beratungsangebote für Schwangere
Für werdende Mütter bringt die Reform eine Reihe zusätzlicher Kassenleistungen während der Schwangerschaft:
- Allgemeinmedizinische Untersuchung & Gesundheitsgespräch: Zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche (SSW) sind eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung sowie ein spezifisches Gesundheitsgespräch vorgesehen.
- Zweite Hebammenberatung: Ergänzend zur bisherigen Beratung steht Frauen zwischen der 24. und 34. SSW ein weiteres Gespräch mit einer Hebamme zu.
- Zusätzlicher Ultraschall: In der 35. bis 38. SSW wird eine dritte Ultraschalluntersuchung angeboten. Zudem beinhaltet der zweite Routine-Ultraschall nun die Messung der Zervixlänge zur Früherkennung einer Zervixinsuffizienz.
- Erweiterte Laboranalysen & Elternberatung: Der Leistungsumfang im Labor umfasst künftig unter anderem die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren sowie Tests auf B-Streptokokken gegen Ende der Schwangerschaft. Darüber hinaus wird eine Elternberatung über Familienberatungsstellen ermöglicht, die Themen wie Elternzeit, Teilzeit und Vereinbarkeit behandelt.
Ausbau der Vorsorge bei Säuglingen und Kleinkindern
Auch in der Kleinkindvorsorge wird das Spektrum erweitert. Ein zentraler Bestandteil ist die verfeinerte Dokumentation des Hörscreenings, das in der Regel in den ersten vier Lebenswochen im Krankenhaus oder bei Fachärzten durchgeführt wird.
Bei den regulären Kindesuntersuchungen rücken präventive Beratungsgespräche stärker in den Fokus. Ärztinnen und Ärzte klären im Rahmen der Untersuchungstermine verstärkt über Mundgesundheit, Zahnpflege, Unfallverhütung, Impfungen, Sonnenschutz sowie die Vermeidung von Passivrauchen auf. Zudem werden psychosoziale Belastungen im familiären Umfeld, Fragen zur gewaltfreien Erziehung und bestehende regionale Hilfsangebote (wie die „Frühen Hilfen“) gezielt angesprochen.
Übergangslösung mit Zusatzheft statt digitalem Pass
Eigentlich sollte zum 1. Oktober 2026 parallel die vollständige Digitalisierung des Passes in Form des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) starten. Die verpflichtende Einführung der digitalen Variante wurde jedoch organisatorisch um ein Jahr auf Oktober 2027 verschoben.
Damit die neuen medizinischen Leistungen ab Oktober 2026 dennoch dokumentiert werden können, kommt vorübergehend eine Papierlösung zum Einsatz: Ein 17-seitiges Zusatzheft wird zusammen mit dem gewohnten gelben Dokument verwendet. Untersuchungen werden im bisherigen Pass sowie im neuen Beiblatt vermerkt, bis die elektronische Gesundheitsakte ELGA das System vollständig ablöst.
Organisatorische Anlaufschwierigkeiten und Einigung
Im Vorfeld des Starts kam es zu Diskussionen zwischen der Ärztekammer und dem Bundesministerium für Gesundheit. Kritikpunkte betrafen vor allem die fristgerechte Auslieferung der physischen Zusatzhefte an die Ordinationen sowie die rechtzeitige Bereitstellung der EDV-Abrechnungscodes für die Sozialversicherungsträger.
Um Verzögerungen in der Versorgung zu vermeiden, verständigten sich die Beteiligten kurz vor dem Stichtag auf logistische Übergangslösungen. So wurden zusätzliche Kontingente der Zusatzhefte direkt über die Ärztekammern bereitgestellt. Das Gesundheitsministerium betonte, dass der Anspruch aller Schwangeren und Familien auf die neuen Kassenleistungen ab dem 1. Oktober 2026 vollumfänglich gewahrt bleibt.