13-Jährige in Linz: Bedroht, geschlagen und verletzt
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Kurz vor Weihnachten eskalierte ein Streit zwischen Jugendlichen in Linz. Wie die Boulevardzeitung Heute berichtete, soll ein 15-Jähriger gemeinsam mit zwei Freunden eine 13-Jährige massiv bedroht haben. Über Instagram schrieben sie der Schülerin, dass sie sie „bei nächster Gelegenheit totschlagen“ würden. Am 20. Dezember erreichte die Drohung ihren Höhepunkt, nur einen Tag später kam es zur Attacke.
Brutaler Übergriff
Das Trio lockte die Jugendliche zu einem Treffpunkt in Linz, angeblich zu einer Aussprache. Stattdessen schlugen und traten sie auf das Mädchen ein. Sie wurde an den Haaren zu Boden gezerrt und weiter attackiert. Neben Schürfwunden und Hämatomen am ganzen Körper wurden auch ihre Brille und ihre Jacke beschädigt. Danach soll der 15-Jährige sie eingeschüchtert haben: Erzähle sie jemandem davon, würde es „beim nächsten Mal noch schlimmer“.
Aussagen vor Gericht
Am Dienstag musste sich der 15-Jährige vor dem Landesgericht Linz verantworten. „Ich habe mich angegriffen gefühlt“, erklärte er zu den Ereignissen, die im Streit in der Chatgruppe ihren Ursprung hatten. Er gestand, das Mädchen an den Haaren gezogen und damit Körperverletzung begangen zu haben, ebenso die Sachbeschädigung. Die Drohungen jedoch habe er nicht ausgesprochen, diese seien von anderen Jugendlichen gekommen. „Ich bereue es, es tut mir auch leid“, so der Angeklagte.
Das Opfer schilderte dagegen, dass die Drohungen von allen drei Beschuldigten gekommen seien. Wer nach der Attacke zusätzlich gedroht hatte, konnte die 13-Jährige allerdings nicht mehr klar zuordnen. Sie sei sich jedoch sicher gewesen, dass der Angeklagte ihr feindlich gesinnt war: „Er hat mich immer gehasst.“
Urteil und Strafmaß
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung, theoretisch drohten dem Jugendlichen bis zu sechs Monate Haft. Das Gericht entschied sich jedoch für eine deutlich mildere Strafe: Der 15-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Wochen. Ausschlaggebend waren sein teilweises Geständnis sowie die Tatsache, dass er bisher unbescholten war.