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Bildschirm mit Apps: unter anderem Facebook, Instagram und Whatsapp
Meta verwendet ab Dienstag Nutzerdaten für sein KI-Training.
Meta verwendet ab Dienstag Nutzerdaten für sein KI-Training.
Robert Way/iStock.com

Meta AI verwendet deine Daten: So kannst du widersprechen

26.05.2025 um 09:54, Julia Klein
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Meta startet morgen mit KI-Training durch Nutzerdaten. Beiträge und Kommentare können dauerhaft erfasst werden. Ein Widerspruch ist nur noch heute möglich.

Am Dienstag beginnt Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, mit dem großflächigen Einsatz öffentlich verfügbarer Inhalte seiner Nutzer für das Training eigener KI-Modelle. Betroffen sind alle über 18-jährigen User in der EU – rund 3,25 Millionen Menschen allein in Österreich. Was viele nicht wissen: Wer bis spätestens Montagabend (26. Mai) keinen Widerspruch eingelegt hat, kann seine Inhalte auch rückwirkend nicht mehr löschen lassen.

Öffentliche Inhalte werden zur Trainingsmasse

Meta will künftig sämtliche öffentlich sichtbaren Inhalte aus seinen Netzwerken nutzen: Beiträge, Bilder, Reels, Kommentare, Bewertungen, Profilbilder, Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und auf Seiten – alles, was User freiwillig öffentlich geteilt haben. Auch Interaktionen mit dem Chatbot „Meta AI“, der durch einen blauen Kreis gekennzeichnet ist und bereits in Instagram, Facebook und WhatsApp auftaucht, sind umfasst.

Nicht betroffen sind private Direktnachrichten – etwa auf WhatsApp oder im Facebook Messenger – sowie Inhalte von Minderjährigen. Die klassischen Chats bleiben laut Meta verschlüsselt. Doch sobald man dem KI-Bot schreibt, wird diese Kommunikation als öffentlich gewertet.

Widerspruch bis Montag möglich

Meta bietet eine letzte Möglichkeit, der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Dies erfolgt über ein Online-Formular, das entweder über Instagram oder Facebook zugänglich ist. Nutzer müssen sich dazu mit ihrem Konto anmelden und eine E-Mail-Adresse angeben – die Angabe eines Grundes ist nicht notwendig.

Wichtig: Nur wer rechtzeitig widerspricht, verhindert die rückwirkende Aufnahme seiner Inhalte in den KI-Trainingssatz. Ein späterer Widerspruch bezieht sich nur auf künftige Inhalte. Wer mehrere unverknüpfte Accounts nutzt, muss für jedes einzelne Konto separat aktiv werden.

Kritik in Österreich und Deutschland

Zahlreiche Organisationen haben sich gegen Metas Vorgehen ausgesprochen. Besonders deutlich wurde die Datenschutz-NGO NOYB mit Sitz in Wien. Sie kritisiert, dass Meta keine aktive Zustimmung (Opt-in) einholt, sondern User selbst für den Widerspruch verantwortlich macht. Laut NOYB verstößt dieses Verfahren gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da keine informierte Einwilligung eingeholt wird.

Meta stelle seine wirtschaftlichen Interessen über die Rechte der Nutzer. Das Unternehmen behaupte zwar, ein „berechtigtes Interesse“ an der Datenverarbeitung zu haben – aus Sicht von NOYB sei das jedoch weder rechtlich haltbar noch technisch notwendig. Andere Unternehmen trainierten ihre KI ebenfalls, und das ohne Zugriff auf private Social-Media-Inhalte.

Die Verbraucherzentrale NRW in Deutschland hat Meta bereits abgemahnt und versucht, das Vorhaben gerichtlich stoppen zu lassen, bislang ohne Erfolg im Eilverfahren. Die Kritik konzentriert sich auch hier auf die mangelnde Freiwilligkeit und Transparenz.

Auch Nutzer, die kein aktives Profil mehr haben oder gelöscht wurden, könnten theoretisch betroffen sein, sofern noch öffentliche Inhalte im Netz auffindbar sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass personenbezogene Daten in den Beiträgen Dritter erscheinen – etwa durch Markierungen oder Namensnennungen. In solchen Fällen kann man nachträglich Auskunft oder Löschung über ein separates Formular anfordern.

Checkliste: So widersprichst du der KI-Datennutzung bei Meta

Wenn du nicht willst, dass deine Facebook- oder Instagram-Inhalte für das KI-Training von Meta verwendet werden, musst du bis spätestens Montag, 26. Mai 2025, aktiv widersprechen. So findest du das Widerspruchsformular: 

Auf Instagram: 

  • Öffne die Instagram-App und gehe zu deinem Profil.
  • Tippe auf die drei Striche oben rechts, um das Menü zu öffnen.
  • Wähle „Einstellungen und Datenschutz“.
  • Scrolle nach unten zu „Info“ oder „Privacy Center“ (je nach Version).
  • Wähle dort „Datenschutzrichtlinie“.
  • Suche nach dem Abschnitt „Widerspruchsrecht“.
  • Tippe auf „zu widersprechen“.
  • Trage deine E-Mail-Adresse ein und sende das Formular ab. Das Textfeld für die Begründung kannst du leer lassen.

Auf Facebook:

  • Öffne Facebook (App oder Browser) und gehe zu deinem Profil.
  • Klicke oben rechts auf dein Profilbild (am PC) oder auf die drei Striche (am Smartphone).
  • Wähle „Einstellungen und Privatsphäre“, dann „Einstellungen“.
  • Scrolle bis zum Punkt „Datenschutzrichtlinie“.
  • Suche nach „Widerspruchsrecht“ oder gib „Widerspruch“ in die Suche ein.
  • Klicke auf den Link im Text „zu widersprechen“.
  • Gib deine E-Mail-Adresse an und bestätige den Widerspruch. Die Begründung ist optional.

Tipp: Wenn du mehrere Konten verwendest (z. B. privates und berufliches Instagram), musst du für jedes Konto separat widersprechen – es sei denn, sie sind in der Kontenübersicht miteinander verknüpft. Dann reicht ein Widerspruch.

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