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Die Finanzpolizei deckt in einem Wiener Pop-up-Store mehrere Verstöße gegen Arbeits- und Steuerrecht auf.
Die Finanzpolizei deckt in einem Wiener Pop-up-Store mehrere Verstöße gegen Arbeits- und Steuerrecht auf.
Die Finanzpolizei deckt in einem Wiener Pop-up-Store mehrere Verstöße gegen Arbeits- und Steuerrecht auf.
Henrik Montgomery / TT News Agency / picturedesk.com

Labubu-Skandal: Polizei durchsucht Wiener Shop

04.09.2025 um 11:13, Yunus Emre Kurt
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Die Finanzpolizei kontrollierte einen Wiener „Labubu“-Store und entdeckte Verstöße, tausende Euro Strafen und Verdacht auf Fälschungen.

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Der Hype um die chinesischen Plüschfiguren „Labubu“ hat auch Wien erreicht. Doch nun sorgt ein einschlägiger Pop-up-Store in der Innenstadt für Schlagzeilen. Die Finanzpolizei nahm das Geschäft genau unter die Lupe und stieß dabei auf erhebliche Unregelmäßigkeiten. Neben arbeitsmarktrechtlichen Verstößen wurde auch ein beträchtlicher Abgabenrückstand festgestellt.

Verdacht auf Fälschungen

Besonders brisant: Laut den Ermittlern besteht der Verdacht, dass in dem Geschäft gar nicht die beliebten Originalfiguren verkauft wurden, sondern billige Nachahmungen, sogenannte „Lafufus“. Diese Fälschungen waren nach dem weltweiten Erfolg der „Labubus“ rasch auf den Markt gekommen. „In diesem Zusammenhang wird es weitere Ermittlungen geben“, so die Finanzpolizei in ihrer Stellungnahme. Die Kontrolle war nach einer Anzeige des Wiener Marktamts erfolgt.

Verstöße gegen das Arbeitsrecht

Bei der Überprüfung der Angestellten stießen die Beamten ebenfalls auf Probleme. Ein Mitarbeiter, ein pakistanischer Staatsbürger, war zwar geringfügig gemeldet, verfügte aber nicht über die notwendige Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Weder der Shop-Manager noch der Geschäftsführer konnten Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten vorlegen.

Keine Kassenmeldungen

Auch in steuerlicher Hinsicht fiel der Pop-up-Store negativ auf. Bei Kaufvorgängen in Anwesenheit der Finanzpolizei wurden keine Belege ausgestellt. Zudem war die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß bei FinanzOnline registriert. Besonders heikel: Der Monatsumsatz für August 2025 belief sich auf rund 43.000 Euro, eine Summe, die bisher nicht an das Finanzamt gemeldet wurde.

Strafen in fünfstelliger Höhe drohen

Bereits unmittelbar nach der Kontrolle verhängte die Finanzpolizei mehrere Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde. Rund 5.000 Euro an Strafen wurden so fällig. Doch das könnte erst der Anfang sein: Im Zuge laufender steuerlicher Ermittlungen sowie wegen der fehlenden Kassenmeldungen könnten weitere Finanzstrafen von bis zu 15.000 Euro folgen.

Klare Worte aus dem Finanzministerium

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) nahm den Fall zum Anlass, eine deutliche Botschaft zu senden: „Toleranz gegenüber Steuerbetrug können wir uns nicht leisten – egal, ob es sich um große oder kleinere Fälle dreht.“ Gerade bei einem stark gehypten Produkt wie den „Labubu“-Plüschfiguren, die mittlerweile Kultstatus erreicht haben, sei eine strenge Kontrolle notwendig.

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