Selbstbehalt: Diese ÖGK-Rechnungen kommen jetzt
- 90.000 Rechnungen werden verschickt
- Wer den Selbstbehalt bezahlen muss
- Diese Personen sind ausgenommen
- Ratenzahlung und Zahlungsfrist
- Warum es den Selbstbehalt gibt
Für viele Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) könnte der Briefkasten Ende Juli eine unangenehme Überraschung bereithalten. Zwischen dem 21. und 31. Juli verschickt die ÖGK österreichweit rund 90.000 Rechnungen für Selbstbehalte bei planbaren Krankentransporten. Ein kleiner Teil der Schreiben wird elektronisch zugestellt, der Großteil erreicht die Betroffenen per Post.
Die aktuellen Forderungen beziehen sich auf Krankentransporte, die zwischen Jänner und März 2026 durchgeführt wurden. Seit der Einführung des Selbstbehalts im Juli 2025 sind solche Fahrten nicht mehr automatisch kostenlos.
90.000 Rechnungen werden verschickt
Nach Angaben der ÖGK erfolgt die Abrechnung der Selbstbehalte quartalsweise. Die nun versendeten Rechnungen betreffen das erste Quartal 2026. Insgesamt werden rund 90.000 Zahlungsaufforderungen verschickt, davon etwa 4.500 über elektronische Zustellung.
Betroffen sind Versicherte, die planbare Krankentransporte – etwa zu Therapien, Dialysen oder anderen medizinischen Behandlungen – in Anspruch genommen haben und nicht unter eine der vorgesehenen Ausnahmen fallen.
Wer den Selbstbehalt bezahlen muss
Für planbare Krankentransporte gelten seit Juli 2025 fixe Selbstbehalte. Die Höhe richtet sich danach, ob während der Fahrt medizinisches Begleitpersonal erforderlich war.
Der Selbstbehalt beträgt 7,55 Euro pro Fahrt ohne medizinisches Begleitpersonal. Ist medizinisches Personal notwendig, erhöht sich der Betrag auf 15,10 Euro pro Transport.
Die Kosten werden gesammelt und jeweils nach Ablauf eines Quartals verrechnet. Dadurch können mehrere Fahrten in einer einzigen Rechnung zusammengefasst werden.
Diese Personen sind ausgenommen
Nicht alle Versicherten müssen den Selbstbehalt bezahlen. Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Kinder sowie Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Ebenfalls keine Kosten entstehen für medizinisch notwendige oder besonders zeitkritische Krankentransporte. Zusätzlich hat die ÖGK eine jährliche Obergrenze eingezogen: Maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr werden für den Selbstbehalt berücksichtigt.
Wer regelmäßig medizinische Behandlungen benötigt, profitiert dadurch von einer Begrenzung der jährlichen Belastung.
Ratenzahlung und Zahlungsfrist
Fällt die Rechnung höher aus, bietet die ÖGK eine Erleichterung an. Liegt die Gesamtforderung über 151 Euro, können Betroffene eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wer den offenen Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist begleicht, erhält zunächst eine Zahlungserinnerung. Erst danach werden weitere Schritte eingeleitet.
Warum es den Selbstbehalt gibt
Mit der Einführung des Selbstbehalts verfolgt die Österreichische Gesundheitskasse nach eigenen Angaben mehrere Ziele. Einerseits sollen planbare Krankentransporte langfristig für jene Menschen verfügbar bleiben, die aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich darauf angewiesen sind.
Andererseits soll die Kostenbeteiligung einen bewussteren Umgang mit den vorhandenen Ressourcen fördern. Die ÖGK betont, dass medizinisch notwendige oder dringende Transporte weiterhin nicht unter die Selbstbehaltsregelung fallen.
Wer zwischen Jänner und März 2026 einen planbaren Krankentransport genutzt hat, sollte daher Ende Juli seine Post aufmerksam prüfen. Ob tatsächlich eine Zahlung fällig wird, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation und den geltenden Ausnahmeregelungen ab.