Klima-Shakira vor OLG: Höhere Strafe für Anja Windl gefordert
- OLG prüft Berufungen im Klimaprotest-Verfahren
- Bedingte Strafe für Klima-Shakira
- Geldstrafen zwischen 360 und 9.000 Euro
- Verteidiger üben Kritik
- Aktionen der Letzten Generation
Im Rahmen des Großverfahrens gegen Mitglieder der früheren Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung kommt nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zum Zug. Acht in erster Instanz am Wiener Straflandesgericht verurteilte Aktivistinnen und Aktivisten meldeten volle Berufung gegen ihre Urteile an. In vier Fällen könnte die Strafe jedoch auch höher ausfallen, auch für die deutsche Aktivistin Anja Windl.
OLG prüft Berufungen im Klimaprotest-Verfahren
Im Rahmen des Großverfahrens gegen Mitglieder der früheren Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung kommt nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zum Zug. Acht in erster Instanz am Wiener Straflandesgericht verurteilte Aktivistinnen und Aktivisten meldeten volle Berufung gegen ihre Urteile an. In vier Fällen könnte die Strafe jedoch auch höher ausfallen, auch für die deutsche Aktivistin Anja Windl.
Bedingte Strafe für Klima-Shakira
Die 29-Jährige war vergangene Woche wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Wie ihr Rechtsanwalt Ralf Niederhammer der APA bestätigte, habe er bereits Rechtsmittel gegen das Urteil angemeldet. Die Deutsche hatte vergangene Woche von einem Exempel gesprochen, das an ihr aufgrund ihres Protests statuiert werden solle.
Geldstrafen zwischen 360 und 9.000 Euro
Wie Christina Salzborn vom Wiener Straflandesgericht der APA erklärte, haben daneben auch eine 28-Jährige, eine 25-Jährige, ein 28-Jähriger, eine 26-Jährige, ein 23-Jähriger, ein 33-Jähriger sowie ein 76-Jähriger Berufung gegen ihre Urteile eingelegt. Sie hatten Geldstrafen in Höhe von 360 bis 9.000 Euro ausgefasst.
Die Staatsanwaltschaft fordert für Windl sowie für die 28-Jährige, die 25-Jährige und den 76-Jährigen eine höhere Strafe. Wie Salzborn bestätigte, habe die Staatsanwaltschaft in jenen Fällen Strafberufung eingelegt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen für die Betroffenen das Strafausmaß noch höher ausfallen könnten, sollte dem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Folge gegeben werden.
Verteidiger üben Kritik
"Die Frage, ob die Klimakrise zivilen Ungehorsam rechtfertigt, ist von grundsätzlicher Bedeutung und verdient eine Antwort, die über das Höchstgericht hinausgeht", erklärte Rechtsanwalt Paul Kessler, der vier der Aktivisten vertritt, der APA. Ralf Niederhammer schlug in die gleiche Kerbe: "Die Gerichte werden sich künftig Gedanken machen müssen, wie man mit dem Recht auf eine saubere Umwelt umgeht." Die Urteile lägen ihm "schwer im Magen", sagte Niederhammer.
Anwalt Clemens Lahner, der den 28-Jährigen vertritt, betonte: "Wir haben Berufung gegen die Verurteilung meines Mandanten angemeldet, weil er weder Superkleber, noch Sand verwendet hat und auch nicht wusste, dass jemand anderer das tun würde. Er wurde wegen seiner Teilnahme an einer Versammlung verurteilt, und hier ziehen wir eine rote Linie und verteidigen die Versammlungsfreiheit selbst."
Aktionen der Letzten Generation
Die "Letzte Generation" hatte in den vergangenen Jahren mit Verkehrsblockaden und Farbschüttaktionen gegen die Klimapolitik der damaligen türkis-grünen Bundesregierung protestiert. Die Ermittlungen waren 2023 nach einer Protestwelle im November bekannt geworden. Dabei hatten sich die Aktivistinnen und Aktivisten mit einer Sand-Superkleber-Mischung - sogenannten "Mumienhänden" - unter anderem am Wiener Ring und auf der Südautobahn (A2) festbetoniert. Die Feuerwehr musste daraufhin mehrere Protestierende von der Fahrbahn schremmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, der Vorwurf wurde schließlich jedoch wieder fallen gelassen.