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Ein leeres Klassenzimmer.
Hitzewelle in Österreich: Erste Schulen reagieren bereits.
Hitzewelle in Österreich: Erste Schulen reagieren bereits.
Rolf Kremming / Shutterstock.com

Extremwetter: Wann Schüler „hitzefrei“ bekommen

24.06.2026 um 14:58, Simone Reitmeier
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Extreme Hitze in Österreich: Können Schüler jetzt "hitzefrei" bekommen? Welche Regeln gelten und warum Schulen selbst entscheiden dürfen.

Die Hitzewelle hat Österreich fest im Griff. Für das kommende Wochenende prognostiziert Geosphere Austria in weiten Teilen des Landes die höchste Wetterwarnstufe. In vielen Teilen des Landes sollen die Temperaturen auf bis zu 39 Grad steigen, auch zu Wochenbeginn ist keine Entspannung in Sicht. 

Damit wird auch der Schulalltag für tausende Kinder und Jugendliche zunehmend zur Belastungsprobe: Aufgeheizte Klassenzimmer machen konzentriertes Lernen vielerorts fast unmöglich. Der Ruf nach „hitzefrei“ für Schulen wird daher immer lauter.

Erste Schulen schicken Kinder heim

An einigen Schulen in Österreich hat man bereits Konsequenzen gezogen: Schüler dürfen früher nach Hause gehen, der Unterricht wird vorzeitig beendet, um zumindest der Mittags- und Nachmittagshitze entgehen zu können. Das soll an einer Schule im Burgenland sowie am Wiener Gymnasium Kundmanngasse der Fall sein. Für viele andere Schüler heißt es jedoch weiter schwitzen.

„Hitzefrei“ nicht gesetzlich verankert

Grund dafür ist, dass es in Österreich aufgrund der Betreuungspflicht keine gesetzlich festgelegte Temperaturgrenze gibt, ab der der Unterricht automatisch entfällt. Zwar können Schulleitungen bei extremer Hitze Maßnahmen ergreifen und den Unterricht verkürzen oder organisatorisch anpassen, ein generelles „hitzefrei“ ist jedoch nicht vorgesehen. Das liegt mitunter daran, dass das österreichische Schulgesetz noch aus einer Zeit stammt, in der extrem heiße Tage im Juni nicht an der Tagesordnung waren, berichtet die APA. „Hitzefrei“ kommt darin schlicht und ergreifend nicht vor. Schulfrei gibt es nur „bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden oder aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen“.

Schulen können selbst entscheiden

Allerdings können Schulen in solchen Ausnahmesituationen autonom entscheiden, wie sie damit umgehen. Das können sowohl organisatorische Anpassungen als auch ein früherer Unterrichtsschluss oder „hitzefrei“ sein. Voraussetzung ist jedoch, dass Eltern rechtzeitig informiert werden und die gesetzliche Betreuungspflicht gewahrt bleibt. Vor allem bei jüngeren Schülern in der Pflichtschule muss sichergestellt sein, dass jene Kinder weiterhin beaufsichtigt werden, die nicht früher von ihren Eltern abgeholt werden können. Deshalb bedeutet ein vorzeitiges Unterrichtsende nicht automatisch, dass alle Kinder sofort nach Hause geschickt werden.

Gewerkschaft verlangt nach Schutzmaßnahmen

Am Mittwoch kamen Forderungen nach mehr Schutzmaßnahmen von Lehrer- und Elternvertretern, wie die APA berichtet. Paul Kimberger, Vorsitzender der ARGE Lehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, erklärte im Ö1-„Mittagsjournal“, dass ein regulärer Unterricht aufgrund der unerträglichen Bedingungen in vielen Klassenzimmern oft kaum möglich sei. Man dürfe in Zukunft keine „Glaspaläste“ mehr bauen und müsse Schulgebäude mit Lüftungsanlagen, Klimageräten oder Ventilatoren nachrüsten. Außerdem brauche es mehr Handlungsspielraum für die Schulen, damit diese selbst entscheiden können, wann Unterricht noch möglich sei und wann nicht. „Klimafitte Klassenräume sind keine Luxusinvestition, sondern eine Voraussetzung für zeitgemäße Bildung – und das nicht nur bei Neubauten“, betont auch die Vorsitzende der Lehrergewerkschaft ÖLI-UG, Claudia Astner.

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