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Neue Regeln gibt es beim Führerschein in Österreich seit September 2026.
Führerschein: Bei technisch unterstütztem Prüfungsbetrug steigt die Sperrfrist von neun auf 18 Monate.
Führerschein: Bei technisch unterstütztem Prüfungsbetrug steigt die Sperrfrist von neun auf 18 Monate.
elmar gubisch/Shutterstock.com

18 Monate Sperre: Diese Führerscheinregel gilt jetzt

23.09.2026 um 07:59, Yunus Emre Kurt
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Seit September gelten neue Regeln beim Führerschein: Prüfungsbetrug wird deutlich härter bestraft, andere Fristen werden hingegen verkürzt.

Seit 1. September 2026 gelten in Österreich neue Regeln rund um den Führerschein. Die 23. Novelle des Führerscheingesetzes bringt vor allem strengere Konsequenzen bei technisch unterstütztem Prüfungsbetrug. Gleichzeitig werden mehrere Fristen verkürzt oder verlängert, etwa bei Wiederholungsprüfungen, Verlustbestätigungen und internationalen Führerscheinen.

18 Monate Sperre bei Prüfungsbetrug

Besonders deutlich verschärft wurden die Regeln bei der theoretischen Führerscheinprüfung. Wer unerlaubte technische Hilfsmittel verwendet, dabei Unterstützung von Personen außerhalb des Prüfungsraums erhält und deshalb die Prüfung abgebrochen oder negativ bewertet wird, darf erst nach 18 Monaten wieder antreten.

Bisher betrug diese Sperrfrist neun Monate. Die Novelle verdoppelt sie somit. Zusätzlich gibt es erstmals eigene Strafbestimmungen für Personen, die solche Formen des Prüfungsbetrugs anbieten, organisieren oder durchführen.

Damit richtet sich die Regelung vor allem gegen organisierte Systeme, bei denen Kandidaten während der Theorieprüfung von außen mit Antworten versorgt werden.

Wiederholungsprüfung schon nach zwölf Tagen

Wer eine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung ohne Betrugsversuch nicht besteht, kann hingegen künftig etwas früher wieder antreten. Die bisherige Wartefrist von zwei Wochen wurde auf zwölf Tage verkürzt.

Die Regelung gilt grundsätzlich für nicht bestandene Prüfungsteile. Damit soll ein regulärer Wiederantritt schneller möglich sein als bisher.

Mehr Zeit bei Verlust und Internationalem Führerschein

Auch bei Führerscheindokumenten gibt es Änderungen. Nach Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins gilt die behördliche Verlustbestätigung nun länger. Sie kann acht Wochen lang als vorübergehender Nachweis zum Lenken verwendet werden. Zuvor waren es vier Wochen.

Beim Internationalen Führerschein wurde die Gültigkeit ebenfalls angepasst. Dokumente nach dem Wiener Übereinkommen gelten seit September drei Jahre. Internationale Führerscheine nach dem Pariser oder Genfer Abkommen bleiben hingegen weiterhin ein Jahr gültig.

Wer freiwillig nur auf einzelne Führerscheinklassen verzichtet, erhält außerdem ein neues Dokument für die verbleibenden Berechtigungen. Bei einem vollständigen Verzicht muss der Führerschein abgegeben werden.

Neue Fristen für Lkw- und Busführerscheine

Eine weitere Änderung betrifft Inhaber der Führerscheinklassen C und D. Die bisherige Sonderregelung, wonach diese Lenkberechtigungen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur noch für zwei Jahre erteilt wurden, ist entfallen.

Nun gilt auch für diese Altersgruppe grundsätzlich die allgemeine Befristung von fünf Jahren. Bereits vor dem 1. September 2026 auf zwei Jahre befristete Lenkberechtigungen bleiben jedoch bis zu ihrem vorgesehenen Ablauf gültig.

Auch für Personen mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat gibt es Erleichterungen. Während eines laufenden Umschreibungsverfahrens kann eine behördliche Bestätigung das Lenken in Österreich ermöglichen. Die allgemeine Sechs-Monats-Frist ab Wohnsitzbegründung bleibt dabei maßgeblich.

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