Erhöhung gekippt: Stromkunden winkt Rückzahlung
Kunden des Energieversorgungsunternehmens "Verbund" könnten bald Geld zurück bekommen. Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hat das Wiener Handelsgericht die fragliche Klausel in den AGBs des Konzerns für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsansicht des VKI bestätigt
Die Tariferhöhung im Mai 2022 rechtfertigte der Verbund mit einer Preisanpassungsklausel, die sich auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezieht. Verbraucher hatten sich darüber beklagt, dass ein Unternehmen, das mit "Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft" wirbt, seine Preise an einen vom Börsenkurs abhängigen Index bindet. Der VKI hat die Klausel umfassend geprüft und ist zur Ansicht gelangt, dass es "wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt". Das Handelsgericht Wien bestätigte die Rechtsansicht des VKI.
Rückerstattung möglich
Der Verbund erklärt in einer ersten Stellungnahme, dass man das Urteil analysieren und Rechtsmittel einlegen werde. Wird das Urteil bestätigt, müsste der Verbund seinen Kunden die zu viel verrechneten Entgelte im Ausmaß der Erhöhung zurückzahlen. Wie viele Kunden betroffen waren, ist nicht bekannt. Ende 2021 zählte der Verbund rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden.